Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, ein kompetentes Planungsbüro mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Grundlagenermittlung eines zu beschaffenden BHKW zu beauftragen, unter Berücksichtigung grundsätzlicher Überlegungen einer Notstromversorgung gemeindlicher Gebäude durch das BHKW.
  2. In der Herbstsitzung des Bau- und Verkehrsausschusses soll über den Sachstand berichtet werden.
  3. Die Mittel für diese Planungsleistung sollen dem Haushaltsansatz entnommen werden.

Die Verwaltungsvorlage 065/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 16

Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2012 TOP 15

 

Herr Krotoszynski beantragt, dass der Beschlussvorschlag ergänzt wird. Es soll auch grundsätzlich geprüft werden, inwieweit das BHKW als Notstromaggregat zur Versorgung gemeindlicher Gebäude eingesetzt werden kann.