Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
- Die
Verwaltung wird gebeten, ein kompetentes Planungsbüro mit der
Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Grundlagenermittlung eines zu
beschaffenden BHKW zu beauftragen, unter Berücksichtigung grundsätzlicher
Überlegungen einer Notstromversorgung gemeindlicher Gebäude durch das
BHKW.
- In der
Herbstsitzung des Bau- und Verkehrsausschusses soll über den Sachstand
berichtet werden.
- Die Mittel
für diese Planungsleistung sollen dem Haushaltsansatz entnommen werden.
Die Verwaltungsvorlage 065/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 16
Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2012 TOP 15
Herr Krotoszynski beantragt, dass der Beschlussvorschlag ergänzt wird. Es soll auch grundsätzlich geprüft werden, inwieweit das BHKW als Notstromaggregat zur Versorgung gemeindlicher Gebäude eingesetzt werden kann.