Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 5

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf Grundlage der in der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2011 beschlossenen „Variante 2“ zur Anbindung des Baugebietes „Wohnpark Habichtsbach“ an die Altenberger Straße, die nun vorgelegte Anlage 2; Variante „westliche Bushaltestelle“ zu bauen. Die ortseinwärtige Bushaltestelle soll am derzeitigen Standort bleiben. Außerdem ist die Projektentwicklungsgesellschaft „Wohnpark Am Habichtsbach“ mit einem entsprechenden Umlaufbeschluss mit der Durchführung der Maßnahme im Zusammenhang mit dem endgültigen Ausbau der Straßen, Wege und Plätze im Plangebiet zu beauftragen.


Die Verwaltungsvorlage 059/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 15

Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2012 TOP 12

 

Bürgermeister Gromöller teilt mit, dass er eine E-Mail von den Geschäftsführern der Projektgesellschaft, Herrn Langer und Herrn Winkelhues, mit folgendem Wortlaut erhalten hat:

 

Die Wohnparkentwicklungsgesellschaft hat durch ihre Geschäftsführer auf Grund des Ergebnisses der von ihr zu führenden Grundstücksverhandlungen geprüft, ob die seinerzeit geplante Bushaltestelle so verlegt werden kann, dass eine Beeinträchtigung der angrenzenden Weidennutzung unterbleibt und der Grunderwerb auf den für den Kreisverkehr zwingend erforderlichen Umfang reduziert werden kann.

Dazu hat die Gesellschaft geprüft, ob die Verlegung der Haltestelle auf die westliche Seite erfolgen kann.

Insbesondere die für die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs zuständigen Stellen befürworten aus Gründen der Verkehrssicherheit die geplante Verlegung. Zu der Frage, ob es sinnvoll sei auch die Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite in Richtung Ortskern zu verlegen, äußerten diese Fachdienststellen die Auffassung, dass die jetzt geplante versetzte Anordnung der Haltestellen zwecks besserer Übersichtlichkeit und Entzerrung der Verkehrsströme zu begrüßen sei und zwar insbesondere dann, wenn die bei einer Verlegung verfügbare Aufstellfläche geringer als zur Zeit ausfallen würde.

Die grundstücksmäßigen Rahmenbedingungen wurden daraufhin auf Veranlassung der Gesellschaft von Dipl. Ing Wiemann geprüft mit dem Ergebnis, dass ohne zusätzlichen Grunderwerb auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur ein sehr unzulänglicher Haltestellenausbau möglich wäre.

Die in der Sitzung des gemeindlichen Bauausschusses geäußerten Bedenken zu einem Anreiz, die Straße an einer nicht geeigneten Stelle zu überqueren, werden von der Gesellschaft sehr ernst genommen. Eine Möglichkeit zur Vermeidung dieser Gefahren wird darin gesehen, dass die geplanten Straßenteiler , die zum Queren nicht genutzt werden sollen so gestaltet sind, dass ein Queren unattraktiv gemacht wird. Auch sollen im Bereich der Weide auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers gestalterisch alle Möglichkeiten genutzt werden, eine unerwünschte Querung zu verhindern, damit eine Beeinträchtigung der Weidefunktion durch Radfahrer, Fußgänger und Busfahrgäste vermieden wird.

Sollten durch planerische Maßnahmen, beispielsweise die Schaffung einer Aufstellfläche im Bereich der Weidefläche Beeinträchtigungen der Weidenfunktion zu erwarten sein, so werden vom Eigentümer der Weide nachhaltige Schutzmaßnahmen zwischen Weide und Aufstellfläche erwartet.

Außerdem ist dann die bisherige Absprache zu Art, Umfang und Form des Grunderwerbs, die auf der derzeitigen Planung beruht hinfällig und muss neu verhandelt werden.

Am 06.07.2012 läuft, nach zweimaliger Verlängerung, endgültig die Zuschlagsfrist für das als finanziell günstig zu bewertende Ausschreibungsergebnis für den Bau des Kreisverkehrs ab.

Eine Vergabe ist von der Bereitstellung der erforderlichen Grundstücksflächen abhängig. Für die derzeitige Planung ist die Bereitstellung nach Ablauf von mehreren Verhandlungsterminen gesichert. Bei einer Veränderung der Planungsvorgaben im Bereich der Weide muss neu verhandelt werden.

Um den Bau des Kreisverkehrs im Zusammenhang mit dem endgültigen Straßenausbau im Wohngebiet Am Habichtsbach zu ermöglichen, regen wir daher an, die Planung im Grenzbereich zur Weide nicht zu verändern.

 

Ferner liegt der Verwaltung eine ergänzende, zur bereits im Haupt- und Finanzausschuss vorgetragenen E-Mail des Kreises Coesfeld vor. Hierin wird mitgeteilt, dass der Kreis Coesfeld Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt aufgenommen habe. Das Straßenverkehrsamt habe inzwischen mit der Polizeidirektion Verkehr sprechen können. Auch seitens der Polizei bestehen Bedenken gegen die vorgesehene Planung. Insbesondere die Lage der Bushaltestellen und die damit in Verbindung stehende Querungssituation der Fußgänger seien nach Ansicht der Polizei problematisch.

 

Herr Skirde trägt eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Bürgermeister Gromöller hält es für vertretbar, dass zum Erreichen der Bushaltestelle ortseinwärts zwei Querungen von Fußgängern zu passieren seien und plädiert nach der jetzigen Sachlage dafür, die Bushaltestelle ortsauswärts westlich zu verschieben und ortseinwärts am derzeitigen Standort zu belassen, gemäß der Anlage 2, westliche Bushaltestelle, Verwaltungsvorlage 059/2012. Durch den Bau des Kreisverkehrsplatzes werde die Geschwindigkeit der Autofahrer deutlich reduziert.

 

Es folgt eine kurze Diskussion über die Standorte der Bushaltestellen. Einige Ratsmitglieder äußern, dass nunmehr eine Entscheidung getroffen werden solle, damit nicht noch mehr Zeit verstreiche.