Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Erweiterung des Beschlusses über die Aufstellung eines Planes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ der Gemeinde Havixbeck in der Form, dass das im Aufstellungsbeschluss vom 11.10.2018 als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 101/2018 dargestellte Plangebiet, welches Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses war, verkleinert wird. Das geänderte Plangebiet ist in dem als Anlage zum Protokoll der Ratssitzung vom 14.02.2019 beizufügenden Plan umrandet dargestellt und wird Bestandteil des geänderten Aufstellungsbeschlusses.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Planentwurf in der Fassung der Ratssitzung vom 14.02.2019  zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/006/2019 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert kurz die Verwaltungsvorlage und zeigt eine Ansicht des geänderten Plangebietes (als Anlage zur VO/006/2018 im Ratsinformationssystem online eingestellt). Des Weiteren stellt sie die dieser Planänderung konkret zugrunde liegende Hochbauplanung vor, die bereits in der Sitzung am 11.01.2019 dem Grunde nach mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt worden ist. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 2 im Ratsinformationssystem (nur online) beigefügt. Es sollen Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten entstehen, und zwar als Eigentums- und auch Mietwohnungen. Zur Umsetzung des konkreten Bauvorhabens, das auch noch weiter mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt wird, ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorgesehen, der vor Beschluss  über die Änderung des Bebauungsplanes endgültig abgestimmt sein muss und vom Rat beschlossen wird.

Herr Eilers führt aus, dass das Baufeld – insbesondere in Richtung Kreisverkehr – dem konkreten Bauentwurf entsprechend zurückgenommen werden sollte.

 

Herr Albrecht berichtet, dass das Bauwerk an der Stelle vielleicht auf den ersten Blick überdimensioniert erscheine, aber dass auch der Gestaltungsbeirat den Entwurf begrüße und dass die Einrichtung von Tiefgaragen ebenfalls eine gute Lösung sei.

Die offenen raumhohen Fenster würden eine massivere Wirkung durchbrechen.

 

Herr Albrecht öffnet die Sitzung für einen Zuhörer. Dieser möchte wissen, ob es Planungen gibt, die Parzelle Münsterstraße 3 auch zu bebauen. Frau Böse antwortet, dass es derzeit keine konkreten Bauabsichten gibt, die Parzelle würde aber gleichwohl mit beplant, damit im Fall einer Bebauung alles zusammenhängend entwickelt wird.

Der Zuhörer bemerkt, dass ihm die geplante Bebauung gegenüber der ursprünglichen Planung sehr massiv erscheine. Frau Böse erklärt, dass der in der Vorlage vorgelegte neue Plan lediglich eine 2geschossige Bebauung erlaube. Man habe im Blick, dass sich die Gebäude an dieser exponierten Stelle des Ortseingangs unter städtebaulichen und nachbarschaftlichen Aspekten in die Umgebung einfügen müssen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung diene ja auch gerade dazu, evtl. Änderungswünsche zu erfassen und deren Berücksichtigung im Rahmen des anschließenden Abwägungsvorganges zu gewichten.

 

Die Sitzung wird wieder geschlossen.

 

Es wird über die Gebäudehöhe diskutiert. Der Bürgermeister verweist auf eine Ansicht, die das Gebäude im Verhältnis zur Nachbarschaftsbebauung zeigt. Frau Böse zeigt diese Ansicht per Beamter den Ausschussmitgliedern. Danach ist die Firsthöhe der neuen Gebäude mit 12,23 m angegeben. Frau Böse erläutert, dass der Wunsch der Ausschussmitglieder nach verbindlicher Regelung der Gebäudehöhe im Bebauungsplan aufgegriffen wird und zur Sitzung des Rates ein entsprechender Vorschlag gemeinsam mit dem Stadtplaner erarbeitet und vorgestellt wird. Dieser Vorschlag wird sich dann auch auf die Veränderung/Rücknahme des Baufeldes sowie auf die Erhaltung des zurzeit vorhandenen Baumes im Einmündungsbereich des Kreisverkehrs beziehen.

Insofern beschließt der Ausschuss unter der Voraussetzung, dass die gewünschten Änderungen zur Ratssitzung in die Planungsgrundlage eingearbeitet sind, die nachfolgende Beschlussfassung.

 


Abstimmungsergebnis: