Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011 (TOP 20) beschließt
der Gemeinderat nach Beratung, von einer Erweiterung des hinteren
Abschiedsraumes abzusehen, da der Bedarf hierfür nicht hinreichend erkennbar
ist.
Damit die notwendigen Dachsanierungsarbeiten möglichst noch im Sommer
begonnen und vor der Schlechtwetterphase abgeschlossen werden können, wird der
Bürgermeister bevollmächtigt, gemeinsam mit dem Bauausschussvorsitzenden die
Vergabe der erforderlichen Aufträge durchzuführen, wenn
Ø
die im
Haushalt veranschlagten Mittel auskömmlich sind,
Ø
das
wirtschaftlichste Angebot angenommen wird und
Ø
Nebenangebote
die Bewertung nicht beeinflussen.
Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird schon jetzt
die Vergabe des Auftrages im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses vorgesehen.
Herr Hense hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Die Verwaltungsvorlage 055/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 12
Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2012 TOP 9