Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar

 

·         Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Gestaltung der Außenwandflächen.

·         Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Gestaltung der Dachform.

·         Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Möglichkeit der Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung.

·         Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Traufenhöhe.

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 050/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW in der Form, dass für den Änderungsbereich

 

·         eine weiß gestrichene Putzfassade zugelassen wird,

·         die Errichtung eines Walmdaches zugelassen wird,

·         eine Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung von 30 – 45 ° auf 21° zugelassen wird und

·         eine Überschreitung der maximalen Traufenhöhe von 5,50 m auf 5,94 m zugelassen wird.

 

Diese Änderungen werden als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 050/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 10