Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich I“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 049/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenze des Flurstücks 1439 in südlicher Richtung mit einem Abstand von 3 m zum Rabertsweg hin zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 049/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich I“ als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltungsvorlage 049/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 9