Im Baugebiet hinter den Märkten soll ein Spielplatz entstehen. Ist dieser dort tatsächlich nötig und wie kann das Erfordernis im Rahmen des Spielplatzbedarfsplanes dargestellt werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Spielplatz wurde nicht in den Spielplatzbedarfsplan aufgenommen, weil zum Zeitpunkt der Erstellung die Bebauung dort erst in Anfängen erfolgt ist. Inzwischen sind alle Grundstücke verkauft, es gibt dort eine durchaus wahrnehmbare Anzahl von Kindern. Da der nächst gelegene Spielplatz im Baugebiet Blick als abgängig im Spielplatzbedarfsplan dargestellt ist und auch tatsächlich nicht mehr in Betrieb ist, kann ein konkreter Bedarf nach einem zusätzlichen Spielplatz durchaus gesehen werden.

Die Verwaltung prüft allerdings derzeit, ob es eine Verpflichtung der Gemeinde gibt, den Spielplatz zu bauen oder ob es sich um eine Angebotsplanung handelt.

 

 

Frau Sarter fragt hierzu, ob der Spielplatz denn an passender Stelle geplant sei.

 

Antwort der Verwaltung:

Diese Planung erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanung, die Anlieger bzw. die Grundstückskäufer genießen hier einen Vertrauensschutz und insofern kann eine Verlegung auf die andere geeignet erscheinende Grünfläche nicht erfolgen. Die zwei infrage kommenden Flächen liegen 150 m auseinander und der Weg ist somit also auch für kleinere Kinder zumutbar.