Warum steht hinter den Märkten beim Verlassen des Parkplatzes ein Schild „Vorfahrt achten“, wenn doch von rechts eine verkehrsberuhigte Zone folgt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die öffentliche Verkehrsfläche hat Vorrang. Kommt ein Fahrzeug von links, muss diesem Vorfahrt eingeräumt werden.

Da die Qualität der Verkehrsflächen (Privatfläche, öffentliche Verkehrsfläche) für den Nutzer aufgrund der gleichartigen Oberflächengestaltung nicht erkennbar ist, die Vorfahrtsregelung sich hierdurch jedoch unmittelbar ergibt, wurden diese Schilder nach intensiver Erörterung mit der Kreispolizeibehörde und dem Straßenverkehrsamt aufgestellt.