Herr Albrecht öffnet die Sitzung in Übereinstimmung mit den Ausschussmitgliedern für die Anfrage eines Bürgers.

 

Dieser möchte wissen, warum die Vergabe von Aufträgen nicht öffentlich beraten wird.

 

Antwort der Verwaltung:

Personal- oder Vertragsangelegenheiten, gehören zu den Dingen, die vor dem Hintergrund von persönlichkeits- bzw. wettbewerbsrechtlichen Belangen geschützt werden müssen und daher einer strengen Vertraulichkeit bedürfen. Diese Regelung ist auch in der Geschäftsordnung nachzulesen.

Im Nachgang zu einem Beschluss hat die Öffentlichkeit jedoch ein Recht darauf, zu erfahren, wer einen Auftrag erhalten hat.

 

Herr Albrecht schließt die Sitzungsöffnung wieder.