Sitzung: 15.11.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Wer übernimmt die Straßenreinigung an der Schützenstraße, auf dem Weg hoch zwischen dem zweiten und dritten Kreisverkehr? Dort stehen zwei große laubabwerfende Bäume.
Antwort der
Verwaltung:
Die Straßenreinigungspflicht dort ist durch die geltende Straßenreinigungssatzung auf die Anwohner übertragen worden.