Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass das am 22.11.2018 eingereichte Bürgerbegehren „Verzicht auf die endgültige Umsetzung der bisherigen Planungen zur Erweiterung des Sandsteinmuseums zum Kompetenzzentrum für Naturstein und Baukultur“ rechtlich unzulässig ist. 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/127/2018 liegt vor.

 

Bürgermeister Gromöller erteilt dem Sprecher der Bürgerinitiative Bernd Leusmann das Wort. Herr Leusmann verliest eine Erklärung. Die Erklärung ist als Anlage 9 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

Herr Hense weist darauf hin, dass es beim hier vorliegenden Tagesordnungspunkt allein um die Frage gehe, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig sei oder nicht. Der Rat habe in der Tat einen entsprechenden Beschluss (Protokoll der Ratssitzung vom 19.04.2018, TOP 13) gefasst, der Landrat habe dies in seiner rechtlichen Prüfung bestätigt, wenn der Rat nun die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlösse, würde er sich gegen geltendes Recht stellen und dies habe zur Folge, dass der Landrat diesen Beschluss aufheben müsse.

Frau Schäpers spricht der Bürgerinitiative ihren Respekt für die gesammelten Unterschriften aus. Jedoch sei auch sie der Meinung, dass sich der Rat der Stellungnahme der Kommunalaufsicht anzuschließen habe. Es habe nach Jahren der Beratung im April 2018 einen eindeutigen Ratsbeschluss zur Fortsetzung der Entwicklung des Kompetenzzentrums für Naturstein und Baukultur gegeben.

Gleichwohl verweist sie auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt, in dem vorgeschlagen wird, dem Bürgerwillen Berücksichtigung im Rahmen eines Bürgerbegehrens einzuräumen.

 

Ab 19.10 Uhr sind mit Herrn Wardenga nun 25 Stimmberechtigte anwesend.

 

Herr Dr. Höfener äußert die Auffassung, dass das Begehren rechtlich zulässig sei. Mit dem vorliegenden Ratsbeschluss gab es keine eindeutigen Weichenstellungen, dieser sei nur eine Aneinanderreihung von Einzelbeschlüssen gewesen. Auch die Stellungnahme des Landrats hält er für sehr eigenwillig. Bevor das Bürgerbegehren vorschnell für unzulässig erklärt würde, solle eine unabhängige juristische Meinung eingeholt werden.

Dem schließt sich Herr Krotoszynski an.

Herr Messing äußert die Meinung, dass das Einholen einer juristischen Meinung zu viel Zeit kosten würde, aber mit einem positiven Ratsbeschluss unter TOP 10 eine schnelle Entscheidung herbeigeführt werden könne, die im Sinne der Bürgerinitiative ist.

Der Bürgermeister erklärt, dass der vorliegende Tagesordnungspunkt juristisch gesehen werden müsse, während beim nachfolgenden Punkt politisch entschieden werde, ob die Bürgerschaft zu Wort kommen werde. Man wolle nicht an den gesammelten Unterschriften vorbeigehen und sie ernst nehmen, daher gebe man den nachfolgenden Tagesordnungspunkt auch zur Abstimmung.

 

Nun aber solle über den vorliegenden Punkt 9 abgestimmt werden.

 


Abstimmungsergebnis: