Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 8

 

Nach Beratung ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Der Landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck – Hohenholte (LOV) hat die Entwicklung einer Lösung für den Glasfaserausbau des nicht förderfähigen Teils des Havixbecker Außenbereichs in Verbindung mit einem Förderantrag zugesagt. Der LOV wird einen Betrag mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich 327.000 € einsammeln und auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gemeinde Havixbeck die Fördermittel beantragen und den erforderlichen kommunalen Eigenanteil bereitstellen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/124/2018 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur vom 19.11.2018, TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom 28.11.2018, TOP 12

 

Nach intensiver Diskussion der verschiedenen Varianten, einschließlich der in der Protokollerklärung der FDP (siehe Anlage 4 zum Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2018 – im Ratsinformationssystem online) eingebrachten dritten Variante, die beinhaltet, dass die Gemeinde statt eines geförderten Ausbaus den eigenwirtschaftlichen Ausbau im gesamten Außenbereich durch Zuschüsse unterstützt, wird auf der Basis der noch erfolgten Fragen des LOV an die wfc vom 30.11., die daraufhin erfolgte Stellungnahme der wfc vom 03.12. und ein aktuelles Papier des LOV mit dem Sachstand vom 04.11.2018 beraten. Die drei Dokumente sind als Anlagen 11, 12 und 13 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Herr Dr. Höfener bittet um Klärung der Frage, inwieweit unbare Mittel, in Form von Sach- und Personalleistungen durch die Gemeinde eingebracht werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung hat diese Frage der gigabit nrw gestellt und folgende Antwort erhalten:

Der kommunale 10 prozentige Eigenanteil ist durch die Gemeinde aufzubringen. Zweckgebundene Zahlungen Dritter, z.B. Spenden, würden die Zuwendung reduzieren aber nicht den kommunalen Eigenanteil substituieren.

Herr Messing bezweifelt, dass die veranschlagten 327.000 € als Eigenanteil der Gemeinde ausreichend sein werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Datengrundlage ist der vom Kreis Coesfeld in Auftrag gegebene Masterplan zur Erschließung des Außenbereichs. Da keine valide andere Datengrundlage vorliegt, ist zunächst von diesen Kosten auszugehen.

 

 

Herr Krotoszynski möchte wissen, welche Kosten auf die Nichtgeförderten zukommen.

 

Antwort der Verwaltung:

In Walingen liegt ein Angebot des Netzbetreibers telkodata aus Stadtlohn zum Netzausbau vor. Der Ausbau wird – in Analogie zu der Vorgehensweise in den Nachbarkommunen im Kreis Coesfeld – überwiegend auf privaten Flächen erfolgen. Für jeden Anschlussnehmer ist dieses Modell verbunden mit Kosten in Höhe von 2.500 € für den ersten aktiven Anschluss, 1.600 € für jeden weiteren aktiven Anschluss und 500 € für jeden passiven Anschluss (Preise einschl. MWSt.), siehe VO/124/2018.

 

Von einigen Ratsmitgliedern wird auf die Frage von Herrn Gromöller, wie mit dem Vorschlag der FDP nun umgegangen werden solle, der Wunsch geäußert, dass für den Fall, dass die Variante B nicht umgesetzt werden könne, die dritte Variante (Protokollerklärung FDP / HFA 28.11.2018) zum Tragen kommen solle. Diese Vorgehensweise wird von Herrn Gromöller befürwortet.

 

Sodann wird gemäß Haupt- und Finanzausschuss über Variante B abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: