Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 30.10.2018 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 116/2018 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).

 

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck

vom 13.12.2018

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), in der zur Zeit geltenden Fassung sowie des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck  vom 16.12.2010

hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 06.12.2018

 

die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 6.12.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2017 (Amtsblatt Nr. 10 der Gemeinde Havixbeck vom 14.12.2017), wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 1

 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße für Restmüll, Bioabfälle und Papier.

Die Gebühren nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:

a) 60 l Restmüll

101,64 €

b) 80 l Restmüll

117,60 €

c) 120 l Restmüll

149,52 €

d) 240 l Restmüll

245,40 €

e) 1.100 l Restmüll

1.809,84 €

f) 120 l Biomüll ohne Filter

83,40 €

g) 120 l Biomüll mit Filter

89,16 €

h) 240 l Biomüll ohne Filter

136,68 €

i) 240 l Biomüll mit Filter

142,56 €

j) 240 l Papiermüll

19,68 €

 

Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.

 

 

§ 2

1.       Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 5 Euro/Stück.

2.       Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/116/2018 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof vom 14.11.2018, TOP 12

Haupt- und Finanzausschuss vom 28.11.2018, TOP 14


Abstimmungsergebnis: