Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung zunächst nur zu den Punkten 1 und 2:

 

1. Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (mittlerer Dienst)/

    Bachelorstudiengang (gehobener Dienst):

 

Die Verwaltung wird berechtigt, die Stelle für die/den Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. die Stelle für eine Ausbildung im gehobenen Dienst (z.B. Bachelorstudiengang) –je nach Bedarf- bereits im Vorjahr des jeweiligen Haushaltsjahres auszuschreiben und den Ausbildungsvertrag abzuschließen.

 

2. Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe

 

Die Verwaltung wird berechtigt, die geplante Ausbildungsstelle zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe bereits jetzt für das Ausbildungsjahr 2019/2020 auszuschreiben.

 

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Verschiebung der Abstimmung zu Punkt 3 „Demografiestellen“ in die kommenden Haushaltsberatungen:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 8; Nein: 3; Enthaltungen: 0.

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/121/2018 liegt vor.

 

Der Kämmerer Herr Wilke erläutert anhand einer Power Point Präsentation (als Anlage 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem –nur online- eingestellt) Vorlage und Vorhaben zu den Punkten 1, 2 und 3.

 

Die Ausschussmitglieder danken dem Kämmerer für die ausführliche Darstellung der Sachverhalte.

Es wird angeführt, dass sich bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung (z.B. online-Verfahren für die BürgerInnen zur Ummeldung Ihres KFZ oder zur Verlängerung ihres Personalausweises) Verwaltungsabläufe verändern und alternative Organisationsformen zu bedenken sind.

Laut Grafik seien erst ab 2023/2024 Abgänge in der Größenordnung von 3 oder 4 Stellen zu erwarten, bis dahin könne man auch mehr Auszubildende einstellen und das jetzige Personal könne sich weiterqualifizieren.

Daher wolle man über Punkt 3 „Demografiestellen“ gesondert abstimmen.

 

Es wird gleichwohl ebenfalls aus dem Ausschuss zu Bedenken gegeben, dass es immer schwieriger werde, gut qualifiziertes Personal zu finden und daher die Einrichtung von Demografiestellen deutlich zu unterstützen sei.

 

Kämmerer und Bürgermeister erläutern ergänzend, dass die geplanten Demografiestellen die Gemeinde in die Lage versetzten, Auszubildenden bereits jetzt eine Zusage zu machen, was derzeit verbindlich und rechtssicher nicht möglich sei. Für die Attraktivität der Gemeinde Havixbeck als Arbeitgeber sei dies von verheerendem Nachteil. Es könne derzeit einem/einer gut qualifizierten Auszubildenden über den 30.06. hinaus keine verbindliche Perspektive geboten werden. Gutes Personal schaue sich aber frühzeitig am Arbeitsmarkt um und werde uns quasi „aus den Händen gerissen“ bzw. zu einem anderen Arbeitgeber, der einen Arbeitsvertrag anböte, abwandern.

Hier benötigt die Verwaltung eine klare Rückendeckung des Rates, um gut qualifiziertes Nachwuchspersonal frühzeitig und rechtssicher an die Gemeinde Havixbeck binden zu können.

Des Weiteren habe die Digitalisierung nicht automatisch eine Einsparung von Personal zur Folge, dies habe auch die gpa NRW bestätigt. Arbeitsabläufe mögen sich verändern, aber es ergeben sich daraus neue Themen bzw. Aufgaben und das einfachste Beispiel dafür sei, dass Verwaltungen nun nicht mehr nur einen Posteingang am Tag haben, sondern durch eingehende Mails etc. im Grunde 24 h am Tag kontaktiert werden. Punkt 3 der Verwaltungsvorlage sei daher von immenser Bedeutung und dürfe nicht unter den Tisch fallen.

 

Es wird der Antrag auf Abstimmung darüber gestellt, dass der unten stehende Punkt 3 aus dem Beschlussvorschlag in die Haushaltsberatungen verschoben wird.

 

3. Demografie-Stellen:

 

Die Verwaltung wird berechtigt, bis zu 2 Demografie-Stellen in den Stellenplan ab 2019 aufzunehmen, um die Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung erfolgreich ablegen, übernehmen zu können im Hinblick auf die Fluktuation im Jahre 2020 ff.

 

Sodann erfolgt die Beschlussfassung zu den Punkten 1 und 2:

 


Abstimmungsergebnis: