Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste vom 18.10.2018 zum Förderprogramm Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz umzusetzen.

b)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben der verschiedenen Baumaßnahmen, die aus diesen Förderkulissen finanziert werden, unter der Berücksichtigung der Vergabekriterien des Fördergebers für das Jahr 2019 durchzuführen. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/114/2018 liegt vor.

 

Der Beschlusstext wird übereinstimmend um den Zusatz „für das Jahr 2019“ zeitlich enger gefasst. Daraufhin erfolgt die Abstimmung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: