Sitzung: 20.11.2018 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Zunächst wird eine Frage aus der
letzten Sitzung des Gemeinderates beantwortet:
hier:
TOP 21.1
Herr
Webering - Grundlagenerlass
Kann die Verwaltung prüfen, ob die monatliche Essensgeldpauschale an der
OGS wieder auf eine verbrauchsabhängige Bezahlung umgestellt werden kann?
Antwort der Verwaltung
Die Frage wird geklärt; es
erfolgt hierzu eine Information in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Schule, Soziales, Jugend und Sport.
Antwort der Verwaltung
zum Ausschuss für Schule, Soziales,
Jugend und Sport am 20.11.2018:
Bereits in der
Ratssitzung vom 06.07.2017 unter TOP 14.7 (Anfrage Herr Webering) hat die
Verwaltung detailliert dargelegt, warum die Abrechnung des Mittagessens der OGS
über eine Pauschale erforderlich wurde. In diesem Zusammenhang sei nochmals
darauf hingewiesen, dass jede Form einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der
Mittagessen, sei es digital oder manuell, bei einer so großen OGS zu einem
erheblichen Mehraufwand an Personal- und Zeitressourcen für die Verwaltung und
den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. führt und daher nicht sinnvoll
und angemessen ist.
Die Teilnahme am
Mittagessen ist verpflichtend. Selbst wenn an ein oder zwei Tagen aus
pädagogischen Gründen Befreiungen vom Besuch der OGS erteilt werden, steht für
jeden Tag grundsätzlich ein Mittagessen bereit und damit auch die nötige
Infrastruktur mit Personal-, Betriebs- und Sachkosten, um das Essensangebot
vorzuhalten, welches durch die Pauschale, wenn auch nicht kostendeckend,
gesichert wird.
Im sogenannten
Grundlagenerlass zur OGS ist festgehalten, dass ein zusätzlicher Beitrag für
die Mittagverpflegung erhoben werden kann.
Die Art und Weise der
Erhebung ist nicht geregelt und obliegt der Schulträgerin in Havixbeck als
Betreiberin der Schulmensa.
Frau Böse ergänzt, dass die einzige Ausnahme von dieser Regelung eine Dauererkrankung eines Kindes von mindestens 4 Wochen sei.
Es entspricht dem pädagogischen Konzept, dass für jedes Kind täglich eine gesunde Mahlzeit vorgehalten werde. Dieses Prinzip sei aber nicht kostendeckend durchführbar.
Frau Sommer ergänzt, dass –entgegen anderen Behauptungen – die Kinder auf jeden Fall noch zum Essen und zu den Hausaufgaben in der Schule seien, dies sei im Sinne der Gemeinschaft und einer Verbindlichkeit - bei aller Flexibilität in unserer Zeit – geboten.