Zunächst wird eine Frage aus der letzten Sitzung des Gemeinderates beantwortet:

 

hier:

TOP 21.1

Herr Webering - Grundlagenerlass

 

Kann die Verwaltung prüfen, ob die monatliche Essensgeldpauschale an der OGS wieder auf eine verbrauchsabhängige Bezahlung umgestellt werden kann?

 

Antwort der Verwaltung

Die Frage wird geklärt; es erfolgt hierzu eine Information in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport.

 

Antwort der Verwaltung zum Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 20.11.2018:

 

Bereits in der Ratssitzung vom 06.07.2017 unter TOP 14.7 (Anfrage Herr Webering) hat die Verwaltung detailliert dargelegt, warum die Abrechnung des Mittagessens der OGS über eine Pauschale erforderlich wurde. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass jede Form einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Mittagessen, sei es digital oder manuell, bei einer so großen OGS zu einem erheblichen Mehraufwand an Personal- und Zeitressourcen für die Verwaltung und den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. führt und daher nicht sinnvoll und angemessen ist.

 

Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Selbst wenn an ein oder zwei Tagen aus pädagogischen Gründen Befreiungen vom Besuch der OGS erteilt werden, steht für jeden Tag grundsätzlich ein Mittagessen bereit und damit auch die nötige Infrastruktur mit Personal-, Betriebs- und Sachkosten, um das Essensangebot vorzuhalten, welches durch die Pauschale, wenn auch nicht kostendeckend, gesichert wird.

 

Im sogenannten Grundlagenerlass zur OGS ist festgehalten, dass ein zusätzlicher Beitrag für die Mittagverpflegung erhoben werden kann.

 

Die Art und Weise der Erhebung ist nicht geregelt und obliegt der Schulträgerin in Havixbeck als Betreiberin der Schulmensa.

Frau Böse ergänzt, dass die einzige Ausnahme von dieser Regelung eine Dauererkrankung eines Kindes von mindestens 4 Wochen sei.

 

Es entspricht dem pädagogischen Konzept, dass für jedes Kind täglich eine gesunde Mahlzeit vorgehalten werde. Dieses Prinzip sei aber nicht kostendeckend durchführbar.

Frau Sommer ergänzt, dass –entgegen anderen Behauptungen – die Kinder auf jeden Fall noch zum Essen und zu den Hausaufgaben in der Schule seien, dies sei im Sinne der Gemeinschaft und einer Verbindlichkeit - bei aller Flexibilität in unserer Zeit – geboten.