Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

In Kenntnis der Beratungsergebnisse aus dem Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung  empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste vom 18.10.2018 zum Förderprogramm Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz umzusetzen.

b)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben der verschiedenen Baumaßnahmen, die aus diesen Förderkulissen finanziert werden, unter der Berücksichtigung der Vergabekriterien des Fördergebers für das Jahr 2019 durchzuführen. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/114/2018 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 15.11.2018, TOP 9.

 

 


Abstimmungsergebnis: