Beschluss: zurückgestellt

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Schulausschuss nimmt die von der Verwaltung erstellte Berichtsvorlage bezüglich der Anträge des Arbeitskreises (AK) „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zur Kenntnis.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/098/2018 liegt vor.

 

Herr Flüthmann beantragt die Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes, da der Arbeitskreis sich vorher nochmals treffen will, um die vorliegenden Vorschläge weiter zu konkretisieren und zu qualifizieren. Wenn dies erfolgt sei, würde sich der Arbeitskreis wieder bei der Verwaltung melden, damit der Punkt erneut auf die TO gesetzt werde.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag zu.

 

Frau Böse verliest unter Zustimmung der Ausschussmitglieder jedoch schon einmal die nachfolgend aufgeführte Ergänzung und Anmerkung der Verwaltung:

 

Ergänzung zu Antwort Nr. 4 teilgebundener Ganztag in der Grundschule

 

Nachdem die Bezirksregierung mit dem zuständigen Ministerium in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen hat, ging der Verwaltung folgende ergänzende Information zu:

 

Ein teilgebundener Zug ist möglich. Dieser wird aus den bekannten OGS-Mitteln finanziert. D.h. dieser Zug bliebe in der Trägerschaft des Caritasverbandes, welcher einverstanden sein müsste. Ebenso wird die Zustimmung der Schulkonferenz benötigt. Gegen den Schul- und Elternwillen ist eine solche Maßnahme nicht möglich. Auch die Verwaltung muss unter Umständen bereit sein, Zusatzkosten zu tragen, die sich aus der erweiterten Personalbereitstellung ergeben könnten.

 

Jede 10. OGS arbeitet mit Ganztagszügen oder Klassen.

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Erfahrung ist eher so, dass die Eltern sich flexiblere Abholzeiten wünschen. Die Möglichkeit der Befreiung von dem OGS-Besuch wird von den Eltern wahrgenommen.

 

 

Frau Sommer ergänzt noch, dass im Kreishaus Coesfeld bei einer Konferenz die anwesenden SchulleiterInnen entsprechende Formulare entwickelt haben, nach denen Eltern für bis zu zwei Nachmittage pro Woche (z.B. für Therapie- oder Musikangebote der Kinder ) eine Freistellung vom Besuch der OGS beantragen könnten. Dies muss für jeden Tag separat beantragt werden. Die Kinder könnten dann ab 15 h bzw. an zwei Nachmittagen maximal abgeholt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: