Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Nach kurzer weiterer Beratung empfieht der  Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die der Verwaltungsvorlage Nr. 071/2012 als Entwurf beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003, jedoch mit folgenden Änderungen des § 22 Abs. 5.:

 

  • Es soll keine Frist zur Beseitigung der provisorischen Grabmale festgeschrieben werden.
  • Der Zeitpunkt zur Entfernung der provisorischen Grabmale wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.

Die Verwaltungsvorlage 071/2012 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 13.06.2012

 

Herr Greiff berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof.

 

Es wird über die geplanten Änderungen zum § 22 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesens beraten. In der Sitzung des Fachausschusses wurde vorgeschlagen, das Aufstellen von provisorischen Holzkreuzen für eine Zeit von 3 Jahren auf den Grabstätten zuzulassen.

 

Einige Ausschussmitglieder vertreten die Meinung, dass die Holzkreuze auch über einen längeren Zeitraum hinweg ansehnlich aussehen. Ferner könne sich nicht jeder Nutzungsberechtigte ein Grabmal leisten, daher solle man keine Frist zur Entfernung festlegen, sondern es in das Ermessen der Verwaltung stellen, wann das Holzkreuz zu entfernen sei.