Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, ein kompetentes Planungsbüro mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Grundlagenermittlung eines zu beschaffenden BHKW zu beauftragen.
  2. In der Herbstsitzung des Bau- und Verkehrsausschusses soll über den Sachstand berichtet werden.
  3. Die Mittel für diese Planungsleistung sollen dem Haushaltsansatz entnommen werden.

Die Verwaltungsvorlage 065/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss am 06.06.2012

 

Es wird über die Beratungen zu diesem Punkt aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses berichtet. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die für eine Potentialermittlung zu klärenden Fragen nicht durch eigenes Fachpersonal beantwortet werden können. Hier müsse ein Planungsbüro tätig werden.

 

Herr Greiff teilt mit, dass die evangelische Kirchengemeinde in der Vergangenheit schon einmal nachgefragt habe, ob ein Anschluss an das kommunale Nahwärmenetz möglich sei. Damals wurde dies mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Gemeinde nicht energiewirtschaftlich betätigen dürfe. Herr Greiff fragt, ob zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sind.

 

Bürgermeister Gromöller erwidert, dass es im § 107 GO NRW (Wirtschaftliche Betätigung) insbesondere im Bereich Energiewirtschaft Änderungen gegeben habe. Er sagt eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.

 

Herr Krotoszynski regt an, bei den Planungen auch die Versorgung mit Notstrom (BHKW als Notstromaggregat) zu berücksichtigen.

 

Nunmehr wird über den Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses abgestimmt.