Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 eine Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen auf dem Havixbecker Friedhof zu erheben.

Ferner beschließt der Gemeinderat die als Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 063/2012 vorgelegte 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Gemeinde Havixbeck.


Die Verwaltungsvorlage 063/2012 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 13.06.2012

 

Herr Greiff berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof.

 

Einige Ausschussmitglieder äußern auch jetzt den Wunsch, demnächst über den gesamten Gebührenkatalog der Gemeinde zu beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Gebührensätze zusammenzustellen, damit die Gebührensatzung überarbeitet werden könne.

 

Vor dem Hintergrund der an sich schon hohen Friedhofsgebühren lehnen einige Ausschussmitglieder die Erbebung einer Gebühr für die Erteilung einer Grabmalgenehmigung ab.