Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die der Verwaltungsvorlage Nr. 071/2012 als Entwurf beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003, jedoch mit der zuvor beschlossenen Änderung des § 22 Abs. 5.


Die Verwaltungsvorlage 071/2012 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert die Inhalte der Verwaltungsvorlage und erklärt jede geplante Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck.

 

Über die vorgeschlagene Änderung zu § 22 Abs. 5 wird beraten. Frau Böse teilt mit, dass es in letzter Zeit häufiger vorkomme, dass provisorische Holzkreuze sehr lange auf den Grabstätten belassen werden. Zur Zeit werden die Nutzungsberechtigten nach Ablauf von 2 Jahren durch den Friedhofsgärtner oder durch die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, die Holzkreuze zu entfernen. Trotz dieser Aufforderungen unterbleibe es jedoch oftmals. Um der Friedhofsverwaltung eine Handhabe zu geben, unmittelbar nach Fristablauf tätig zu werden, wird seitens der Verwaltung eine Satzungsänderung vorgeschlagen.

 

Einige Ausschussmitglieder merken an, dass sich die provisorischen Holzkreuze auch nach Ablauf von 2 Jahren noch in einem ansehnlichen Zustand befänden. Es wird daher darüber beraten, die Frist bis zum Entfernen auf bis zu 5 Jahre zu verlängern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Nutzungsberechtigten bewusst für ein Grabfeld entscheiden und die hierfür geltenden Gestaltungsvorschriften insofern auch befolgen müssten.

 

Frau Dr. Thamer schlägt vor, die provisorischen Holzkreuze für eine Zeit von 3 Jahren zuzulassen.

 

Über diesen Vorschlag lässt Ausschussvorsitzender Greiff abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen, Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

 

Hiernach wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.