Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 eine Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen auf dem Havixbecker Friedhof zu erheben.

Ferner beschließt der Gemeinderat die als Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 063/2012 vorgelegte 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Gemeinde Havixbeck.


Die Verwaltungsvorlage 063/2012 liegt vor.

 

Es wird über die Erhebung einer Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen auf dem Havixbecker Friedhof beraten.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Friedhofsgebühren an sich schon sehr hoch seien sowie aus Pietätsgründen, lehnen einige Ausschussmitglieder die Erhebung einer Gebühr ab.

 

Herr Kerkering schlägt vor, anstatt neue Gebührenregelungen zu schaffen, den bestehenden Gebührenkatalog insgesamt zu überarbeiten und beantragt daher, dass demnächst im Haupt- und Finanzausschuss über alle von der Verwaltung erhobenen Kosten beraten wird (Verwaltungsgebührensatz).

 

Nach kurzer weiterer Beratung wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.