Sitzung: 11.10.2018 Gemeinderat
Die unter TOP 4.11 gegebene Bekanntmachung zur Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens ist höchst irritierend. Wie gedenkt die Verwaltung, weiter zu verfahren?
Antwort des
Bürgermeisters:
Die Antwort liegt erst seit gestern Nachmittag vor. Die Verwaltung wird mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens sprechen und die Angelegenheit dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.