Die unter TOP 4.11 gegebene Bekanntmachung zur Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens ist höchst irritierend. Wie gedenkt die Verwaltung, weiter zu verfahren?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Antwort liegt erst seit gestern Nachmittag vor. Die Verwaltung wird mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens sprechen und die Angelegenheit dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.