Sitzung: 11.10.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: VO/089/2018
Nach Beratung
ergeht folgende Beschlussfassung:
Es wird zunächst en bloc über die
Ordnungsnummern 5, 9, 13 und 17 abgestimmt:
Ordnungsnummer 5 -
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass
Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen gegen
die DB AG nicht geltend gemacht werden können, zur Kenntnis und stellt fest,
dass dieser Hinweis nicht Gegenstand der Bauleitplanung ist.
Ordnungsnummer 9 –
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die
Stellungnahme des LWL-Archäologie für Westfalen zur Kenntnis und beschließt, zu
dem im Planentwurf bereits aufgenommenen Hinweis betr. archäologischer
Bodenfunde noch folgende Punkte hinzuzufügen:
1. Erste
Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für
Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde,
Referat Palontologie, Sentruper Str. 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen.
2.
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren
Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf.
archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen durchführen zu können
(§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der
Untersuchungen freizuhalten.
Ordnungsnummer 13 –
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des
Fachbereiches Immissionsschutz zur Kenntnis und stellt fest, dass das schalltechnische
Gutachten dem Fachbereich Immissionsschutz im Rahmen des Auslegungsverfahrens
zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der
Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im nachfolgenden
Planungsverfahren die neuen zulässigen Eingriffe in den Naturhaushalt zu
bilanzieren und auszugleichen. Die artenschutzrechtlich erforderlichen
Vermeidungsmaßnahmen werden festgesetzt.
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise,
Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der
Löschwasserversorgung zur Kenntnis und beschließt, diese bei der Planausführung
zu beachten.
Ordnungsnummer 17 –
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die von der
Handwerkskammer mit Schreiben vom 13.7.2018 vorgetragenen Bedenken zur Kenntnis
und beschließt auf der Grundlage der von der BBE Handelsberatung durchgeführten
Verträglichkeitsanalyse (einschließlich der klarstellenden Stellungnahme vom
3.09.2018) diese zurückzuweisen und die
vorliegende Planung entsprechend fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen, Ja: 22
Hierauf erfolgt die
Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage VO/089/2018:
Im Rat ergeht
folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter
Berücksichtigung der vorstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck mit
Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/089/2018 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.09.2018, TOP 8
Abstimmungsergebnis: