Herr Dr. Metzler, Mönkebrede 28 stellt eine Anfrage bzgl. Windkraftenergie.

 

Herr Dr. Metzler möchte wissen, was aus der vom LWL geforderten und in Herkentrup durchgeführten Visualisierung mit drei Windkraftanlagen geworden ist.

 

Nachsatz der Verwaltung:

Herr Dr. Metzler hat im Nachgang seine Anfrage in folgendem Wortlaut konkretisiert; die Antwort der Verwaltung, die Herrn Dr. Metzler bereits per Mail zugesandt wurde, ist im Folgenden dargestellt:


1) Wie lässt es sich erklären, dass zeitgleich zwei vollkommen unterschiedliche Planungsvarianten der geplanten Windkonzentrationszone Herkentrup zum einen als LWL-Visualisierungsgrundlage (April 2016; nur 2 von 3 Kraftwerken werden gezeigt; Anlage 1) und zum anderen als Grundlage zur Genehmigungsanfrage an den Kreis genutzt wurden (21. April 2016; 4 Kraftwerke; Anlage 2)?

Antwort der Verwaltung:
Nur diejenigen zwei Anlagen, die im Bezug zur Ortsansicht Hohenholte stehen, ließen sich als visuell darstellbar erkennen. Die dritte Anlage ist nicht visualisierbar, weil sie aus dieser Perspektive nicht in Erscheinung tritt.



2) Was ist nach Ansicht der Gemeinde die maximale Anzahl an Windkraftwerken, die in der geplanten Windkonzentrationszone Herkentrup gebaut werden können?

Die Genehmigungsanfrage an den Kreis beinhaltet nicht einfach nur die Geometrie der potentiellen Windkonzentrationszone, sondern offensichtlich ganz konkrete, der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte Planungsvarianten (u.a. Anzahl der Kraftwerke =4 Stck). Weiterhin ist die beim Kreis zur Genehmigung angefragte Fläche nicht einfach nur größer, aber ansonsten kongruent zur Regionalplan-Fläche, sondern weist ganz spezifische Besonderheiten auf, die auf die Planung weiterer Kraftwerke hindeuten könnten (>4 Stck; "Ausbeulungen" im Zusatzbereich).


Antwort der Verwaltung:
Eine Antwort auf die Anzahl der möglicherweise maximal zu errichtenden Anlagen kann seitens der Gemeinde Havixbeck nicht gegeben werden. Dies prüft die Genehmigungsbehörde des Kreises Coesfeld, welche die Maßgaben im Bereich des Immissionsschutzes zu beachten hat, welche sich auf die Anzahl der Anlagen auswirkt. Die von Ihnen eingefügte Skizze lässt in der Überschrift erkennen, dass die Zahl der potentiellen Anlage noch offen ist. Diese Skizze diente der Darstellung einer potentiellen Anlage in einem Teilbereich des Landschaftsschutzgebietes, bei dem um die Aufhebung des Bauverbotes für diesen Bereich gebeten wurde.

 

 

Eine weitere Anwohnerin, Frau Veelker, meldet sich zu Wort. Sie hat dem Bürgermeister um 18.45 Uhr auf dem Rathausplatz einen Brief zum Thema Windkraft übergeben und verweist auf eine frühere Skizze des Gebiets in Herkentrup, auf der vier Windenergieanlagen eingetragen sind.

 

Antwort von Herrn Gromöller:

Herr Gromöller macht in diesem Zusammenhang noch einmal darauf aufmerksam, dass im Flächennutzungsplan nur Gebiete und keine Einzelanlagen festgelegt werden.