Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Unter Zustimmung der Ausschussmitglieder werden Anschreiben und Antwort der Verwaltung nicht verlesen, sondern nur im Protokoll abgedruckt:
Zum Endausbau Flothfeld VII liegt ein Anliegeranschreiben an den Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vor, darin heißt es:
„vielen Dank für das
Schreiben von Herrn Wientges vom 17.08.2018 bezüglich des Endausbaus des
Baugebietes Flothfeld VII.
Leider können wir die
von Herrn Wientges vorgetragenen Begründungen zur Ablehnung einer Sperrung der
Durchfahrt nicht nachvollziehen.
Durch eine entnehmbare
Sperrung ergäbe sich sowohl für die Firma Remondis wie auch für den
Rettungsdienst keine andere Situation wie in anderen Straßen in der Gemeinde
Havixbeck auch. Das morgendliche Wenden und Zurücksetzen des
Entsorgungsfahrzeuges ist sicherlich für einen verkehrsberuhigten Bereich auch
hinnehmbarer als die dauernde Durchfahrt von PKW zur Altenberger Straße.
Auch ist die geplante
Anbindung an die Altenberger Straße so schmal und schlecht einsehbar, dass hier
ein ungehinderter Begegnungsverkehr nur schwer möglich wäre und es zu
Gefährdungen durch Rangieren käme.
Ebenso würde durch den
so geplanten Ausbau wie auch die Anbindung an die Altenberger Straße die
vorhandene Spielfläche im Bereich des Wendeplatzes minimiert werden. Man könnte
z.B. auf die geplante bepflanzte Grünfläche verzichten, die Parkplätze auf dem
Platz weiter nach Osten verlegen und die Parkfläche nur mit einer Hecke
umfassen (wie z.B. an der gegenüberliegenden Stichstraße im Bereich der
Kiebitzheide 68). Dadurch würde ausreichend Spielfläche wie auch Wendeplatz
erhalten bleiben.
Bei der Planung des
Baugebietes Flothfeld VII haben sich die Anwohner 2014 konstruktiv an der
Umsetzung einer Lösung zusammen mit der Politik beteiligt.
Wir sind daher sehr
irritiert darüber, wie nun in den Sommerferien seitens der Verwaltung ein
Endausbauplan umgesetzt werden soll, der im Rahmen der damaligen Planung nur als
Entwurf galt. Auch war bei der Planung die neue Zufahrt von der Altenberger
Straße in erster Linie für eine spätere Erweiterung des Baugebietes nach
Norden, eine Erschließung der dort schon jetzt anliegenden Neubauten sowie als
temporäre Baustellenzufahrt zur Entlastung der Anwohner gedacht. Eine
dauerhafte Durchfahrt vom Wohngebiet zur Altenberger Straße war hier nie
geplant.
Mit freundlichen
Grüßen“
Der Brief ist von sechs Anwohnern unterzeichnet.
Antwort der
Verwaltung zum Anliegerschreiben vom 28.08.2018:
„Der Sachverhalt ist
von der Verwaltung noch einmal geprüft worden. Aus folgenden Gründen kann dem
Wunsch der Anlieger nicht entsprochen werden einen Poller im Bereich der
Erweiterung des Bebauungsplangebietes Flothfeld VII aufzustellen und die
Stellplätze zu verschieben.
1. Das
Entsorgungsfahrzeug der Firma REMONDIS müsste den verkehrsberuhigten Bereich
zumindest einmal pro Abfuhrtermin rückwärts passieren. Dieses sollte gerade im
verkehrsberuhigten Bereich vermieden werden. Besonders dann, wenn die Strecke
so lang ist.
2. Bei
Einsätzen von Rettungskräften, die nicht ortskundig sind (z. B. Notarzt aus
Münster), könnte die Sperrung zu wertvollen Zeitverlusten führen.
3. Die
Anbindung an die Altenberger Straße entspricht den Richtlinien des Straßenbaus
und ist extra im Bebauungsplanverfahren vorgesehen worden, damit das
Erweiterungsgebiet direkt von der Altenberger Straße angefahren werden kann.
Das Setzen von Pollern würde nun umgekehrt dazu führen, dass die Anlieger des
Erweiterungsgebietes durch das bestehende Baugebiet fahren müssten.
4. Eine Gefährdung der
Verkehrsteilnehmer durch das Rangieren von Fahrzeugen
wird von Seiten der Verwaltung nicht gesehen, da die Fahrbahn
ausreichend breit ist und als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. Die
Anordnung der Stellplätze ist nur in diesem Bereich möglich und erforderlich,
da der hintere Bereich als Flutmulde genutzt werden muss. Weitere Stellplätze
können unter Berücksichtigung der Hofzufahrten nicht ausgewiesen werden.“