Unter Zustimmung der Ausschussmitglieder werden Anschreiben und Antwort der Verwaltung nicht verlesen, sondern nur im Protokoll abgedruckt:

 

Zum Endausbau Flothfeld VII liegt ein Anliegeranschreiben an den Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vor, darin heißt es:

 

„vielen Dank für das Schreiben von Herrn Wientges vom 17.08.2018 bezüglich des Endausbaus des Baugebietes Flothfeld VII.

Leider können wir die von Herrn Wientges vorgetragenen Begründungen zur Ablehnung einer Sperrung der Durchfahrt nicht nachvollziehen.

 

Durch eine entnehmbare Sperrung ergäbe sich sowohl für die Firma Remondis wie auch für den Rettungsdienst keine andere Situation wie in anderen Straßen in der Gemeinde Havixbeck auch. Das morgendliche Wenden und Zurücksetzen des Entsorgungsfahrzeuges ist sicherlich für einen verkehrsberuhigten Bereich auch hinnehmbarer als die dauernde Durchfahrt von PKW zur Altenberger Straße.

Auch ist die geplante Anbindung an die Altenberger Straße so schmal und schlecht einsehbar, dass hier ein ungehinderter Begegnungsverkehr nur schwer möglich wäre und es zu Gefährdungen durch Rangieren käme.

Ebenso würde durch den so geplanten Ausbau wie auch die Anbindung an die Altenberger Straße die vorhandene Spielfläche im Bereich des Wendeplatzes minimiert werden. Man könnte z.B. auf die geplante bepflanzte Grünfläche verzichten, die Parkplätze auf dem Platz weiter nach Osten verlegen und die Parkfläche nur mit einer Hecke umfassen (wie z.B. an der gegenüberliegenden Stichstraße im Bereich der Kiebitzheide 68). Dadurch würde ausreichend Spielfläche wie auch Wendeplatz erhalten bleiben.

Bei der Planung des Baugebietes Flothfeld VII haben sich die Anwohner 2014 konstruktiv an der Umsetzung einer Lösung zusammen mit der Politik beteiligt.

Wir sind daher sehr irritiert darüber, wie nun in den Sommerferien seitens der Verwaltung ein Endausbauplan umgesetzt werden soll, der im Rahmen der damaligen Planung nur als Entwurf galt. Auch war bei der Planung die neue Zufahrt von der Altenberger Straße in erster Linie für eine spätere Erweiterung des Baugebietes nach Norden, eine Erschließung der dort schon jetzt anliegenden Neubauten sowie als temporäre Baustellenzufahrt zur Entlastung der Anwohner gedacht. Eine dauerhafte Durchfahrt vom Wohngebiet zur Altenberger Straße war hier nie geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen“

 

Der Brief ist von sechs Anwohnern unterzeichnet.

 

 

Antwort der Verwaltung zum Anliegerschreiben vom 28.08.2018:

 

„Der Sachverhalt ist von der Verwaltung noch einmal geprüft worden. Aus folgenden Gründen kann dem Wunsch der Anlieger nicht entsprochen werden einen Poller im Bereich der Erweiterung des Bebauungsplangebietes Flothfeld VII aufzustellen und die Stellplätze zu verschieben. 

1.            Das Entsorgungsfahrzeug der Firma REMONDIS müsste den verkehrsberuhigten Bereich zumindest einmal pro Abfuhrtermin rückwärts passieren. Dieses sollte gerade im verkehrsberuhigten Bereich vermieden werden. Besonders dann, wenn die Strecke so lang ist.

2.            Bei Einsätzen von Rettungskräften, die nicht ortskundig sind (z. B. Notarzt aus Münster), könnte die Sperrung zu wertvollen Zeitverlusten führen.

3.            Die Anbindung an die Altenberger Straße entspricht den Richtlinien des Straßenbaus und ist extra im Bebauungsplanverfahren vorgesehen worden, damit das Erweiterungsgebiet direkt von der Altenberger Straße angefahren werden kann. Das Setzen von Pollern würde nun umgekehrt dazu führen, dass die Anlieger des Erweiterungsgebietes durch das bestehende Baugebiet fahren müssten.

4.            Eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch das Rangieren von Fahrzeugen

wird von Seiten der Verwaltung nicht gesehen, da die Fahrbahn ausreichend breit ist und als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. Die Anordnung der Stellplätze ist nur in diesem Bereich möglich und erforderlich, da der hintere Bereich als Flutmulde genutzt werden muss. Weitere Stellplätze können unter Berücksichtigung der Hofzufahrten nicht ausgewiesen werden.“