Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: VO/101/2018
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Beekenkamp im Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Umgrenzung des Änderungsgebietes
ist der Anlage 1 der Vorlage 101/2018 zu entnehmen.
Mit der Planänderung soll auf den betroffenen Grundstücken im Rahmen der
Nachverdichtung einen wohnbauliche Nutzung ermöglicht werden. Dafür sollen
folgende Festsetzungen geändert werden:
Ø
Baugrenzen
Ø
Firstrichtung
Ø
Dachneigung
Ø
Anzahl der Vollgeschosse
Ø
Geschossflächenzahl
Der konkrete Entwurf des Änderungsplanes
soll auf der Grundlage eines unter Beteiligung des Gestaltungsbeirates zu
entwickelnden städtebaulichen Konzeptes erarbeitet werden und zu gegebener Zeit
Grundlage für das durchzuführende Beteiligungsverfahren nach BauGB werden.
Die Verwaltungsvorlage VO 101/2018 liegt vor.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet den Diskussionsstand im Gestaltungsbeirat. Eine höhere Geschossflächenzahl ist nach heutiger Baunutzungsverordnung zulässig. Der planerische Wille soll gegenüber dem Investor deutlich gemacht werden. Konkrete Planungen für ein Bauvorhaben folgen erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Es folgt eine kurze Diskussion. Herr Eilers erklärt, dass die Wohnbebauung dort begrüßt wird, aber dass der formale Akt des Aufstellungsbeschlusses nicht verstanden würde. Frau Böse erklärt, dass es sich dabei auch um ein Signal an den potentiellen Investor handelt, dass die Gemeinde an dem Weiterentwicklungsprozess interessiert ist.
Herr Albrecht öffnet mit einheitlicher Zustimmung der Ausschussmitglieder die Sitzung.
Ein Anwohner unter den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern erinnert daran, dass die Nachbarn rechtzeitig beteiligt werden und Gehör in den Sitzungen des Gestaltungsbeirats finden sollten, da sie ein Interesse an einer ordentlichen Bebauung hätten und somit Zeit und Ärger erspart werden könnten.
Die Sitzung wird wieder für Beiträge geschlossen.
Frau Böse erklärt, dass der Gestaltungsbeirat nicht öffentlich tagt und keine Beschlusskraft habe, dass aber der Wunsch der Nachbarn nach einer frühzeitigen Beteiligung mitgenommen werde und auch an den Investor weitergereicht werden solle.
Abstimmungsergebnis: