Sitzung: 24.09.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: VO/099/2018
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Die Bilanz zum 31.12.2017 wird mit einer Bilanzsumme von
93.772.223,01 € festgestellt.
- Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 141.168,46 € festgestellt.
- Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird mit einem
Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 6.016.080,28 € festgestellt.
- Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2017 werden festgestellt.
- Auf der Grundlage des von der Concunia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Münster erteilten und dieser
Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
- Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2017 wird
mit der Ausgleichsrücklage verrechnet und reduziert diese entsprechend auf
1.071.402,79 €.
Die Verwaltungsvorlage VO/099/2018 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende Messing Herrn Jürgens, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster und Herrn Bodem, Leiter des Finanzzentrums Nottuln.
Herr Jürgens stellt die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2017 detailliert anhand einer Power Point Präsentation vor. Diese liegt den Ausschussmitgliedern als Handout vor und ist als Anlage 1 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (online) eingestellt.
Anschließend beantwortet Herr Jürgens Detail- und Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.
Es wird verabredet, dass das Thema Pensionsrückstellungen (dieser Aufwand wird sich in den nächsten Jahren deutlicher erhöhen) bei den anstehenden Haushaltsberatungen besondere Berücksichtigung finden soll.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage VO/099/2018.
Abstimmungsergebnis:
Nach der Abstimmung unterschreibt Ausschussvorsitzender Messing den Bestätigungsvermerk, der als Anlage 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt ist.