Zunächst wird eine Anfrage von Frau Möller aus der Sitzung vom 15.03.2018 unter TOP 12.1 beantwortet.

 

Die Frage von Frau Möller lautete:

Kann  die Verwaltung überprüfen, ob die Beleuchtung an den Zebrastreifen ausreichend ist? Diese scheint dunkler zu sein als auf dem Straßenzug an sich.

 

Antwort der Verwaltung:

Die lichttechnische Berechnung ist in der Bearbeitung. Sobald das Ergebnis vorliegt, erfolgt der Bericht.

 

Es werden weitere Anfragen gestellt:

 

TOP 14.1.

Herr Middrup – Beschilderung Märkte

Aus welchem Grunde ist bei den Zufahrten zu den Märkten eine vorfahrtsregelnde Beschilderung angebracht worden?

 

Antwort der Verwaltung:

Diese verkehrsregelnde Beschilderung wurde aus Gründen der Rechtssicherheit für die Verkehrsteilnehmer zur bestehenden Vorfahrtsregelung und auf ausdrückliches Anraten der Kreispolizeibehörde sowie des Straßenverkehrsamtes angebracht.

 

 

TOP 14.2

Herr Greiff – Grundstück Bergstraße/Altenberger Straße

Wann geht es weiter mit dem Grundstück an der Bergstraße/Altenberger Straße?

 

Antwort der Verwaltung:

Es scheint ein Interesse zu geben, das Grundstück zu veräußern. Der potentielle Erwerber weiß auch, dass dort ein Planentwurf vorliegt, der Grundstück und Gebäude einschließt.

 

 

TOP 14.3

Herr Eilers: Stabgitterzaun hinter dem Aldimarkt

Warum gibt es hinter dem Aldimarkt neuerdings einen Stabgitterzaun?

 

 

Antwort von Herrn Postruschnik:

Da dort regelmäßig LKWs zur Übernachtung parkten, die die morgendliche Anlieferung durch Aldi-LKWs verhinderten, wurde dieser Zaun von Aldi aufgestellt.

 

 

TOP 14.4

Herr Eilers – Parkplätze vor den Märkten

Herr Eilers fragt an, ob es sich bei den Parkplätzen vor den Märkten um öffentliche oder privatrechtliche Parkplätze handele. Im Rahmen des Septemberfestes wurden dort gesperrte Parkplätze vorgefunden.

 

Antwort der Verwaltung:

Zur Sicherstellung der genehmigten Betriebszeiten der Märkte haben die Marktbetreiber dort Absperrungen vorgenommen. Die Plätze sind z.T. in Privateigentum und z.T. im Eigentum der Gemeinde. Der abgesperrte Bereich gehört zu den Märkten. Seitens der Verwaltung wird Kontakt mit den Betreibern aufgenommen mit dem Ziel, bei öffentlichen Veranstaltungen mit vielen Besuchern die Absperrung zu öffnen.

 

 

TOP 14.5

Herr von Schönfels – Errichtung von Schlagbäumen

Welche Bewandtnis hat es mit den Schlagbäumen an den Märkten auf sich, die errichtet wurden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Parkplätze sollen außerhalb der genehmigten Betriebszeiten der Märkte nicht genutzt werden.

 

Herr Albrecht bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern und schließt den öffentlichen Teil.