Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/088/2018
Es wird zunächst
über die Ordnungsnummern einzeln abgestimmt:
Ordnungsnummer 5 -
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die
Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen gegen
die DB AG nicht geltend gemacht werden können, zur Kenntnis und stellt fest,
dass dieser Hinweis nicht Gegenstand der Bauleitplanung ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen, Ja: 11
Ordnungsnummer 9 –
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des
LWL-Archäologie für Westfalen zur Kenntnis und beschließt, zu dem im
Planentwurf bereits aufgenommenen Hinweis betr. archäologischer Bodenfunde noch
folgende Punkte hinzuzufügen:
1. Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig
(ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7,
48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Palontologie,
Sentruper Str. 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen.
2. Der LWL-Archäologie für Westfalen
oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu
gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen
durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für
die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen, Ja: 11
Ordnungsnummer 13 –
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des
Fachbereiches Immissionsschutz zur Kenntnis und stellt fest, dass das
schalltechnische Gutachten dem Fachbereich Immissionsschutz im Rahmen des
Auslegungsverfahrens zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der
Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im nachfolgenden Planungsverfahren
die neuen zulässigen Eingriffe in den Naturhaushalt zu bilanzieren und
auszugleichen. Die artenschutzrechtlich erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen
werden festgesetzt.
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise, Bedingungen und Auflagen der
Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht
Gegenstand der Bauleitplanung sind. Sie werden bei der Ausführungsplanung
beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen, Ja: 11
Hierauf erfolgt die
Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
VO/088/2018:
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter
Berücksichtigung der vorstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf zur 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und
dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/088/2018 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: