Sitzung: 11.03.2010 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beantwortung der Anfragen aus der Sitzung vom 04.02.2010:
Ausschussmitglied Böttcher
1. Können Sie uns sagen, was Solarleuchten für den von Herrn Dirks genannten Weg kosten würden?
2. Gibt es schon einen Erfahrungsbericht über den Winterdienst?
2. Gibt es einen Erfahrungsbericht über die Halteverbotszone am Beekenkamp?
Antwort der
Verwaltung:
Zu. 1
Die Bruttokosten für die Ausleuchtung des Weges mit Solarleuchten betragen ca. 4.500,00 € (ca. 1.500,00 €/Stck.).
Zu 2
Nein. Ein entsprechender Bericht wird nach dem Winter für die Sitzung am 06.05.2010 gefertigt. Es ist aber gegenüber dem Winter 2008/2009 schon jetzt zu erheblichen Mehrkosten für den Winterdienst 2009/2010 gekommen.
Zu 3
Hinsichtlich der Mitte November 2009 am Beekenkamp aufgestellten
Halteverbotszeichen (Zeichen 283 der StVO) und der damit einhergehenden
geänderten Verkehrssituation kann die Verwaltung einen Erfahrungsbericht
lediglich wie folgt geben:
An der in Rede stehenden Stelle der Straße „Beekenkamp“ kam es vor der
Einführung dieser Verkehrszeichen des Öfteren zu Beinahe-Unfällen zwischen
Verkehrsteilnehmern, die den Beekenkamp (Höhe Antoniusweg) in Richtung
Schützenstraße verlassen und denjenigen, die von der Schützenstraße in den
Beekenkamp oder aber vom Antoniusweg in den Beekenkamp einbiegen wollten.
Grund hierfür waren die in Überzahl abgestellten Fahrzeuge am rechten
Fahrbahnrand des Beekenkamps, die dadurch die Straße an dieser Stelle künstlich
verengten.
Zwischenzeitlich mehrfach stattgefundene Kontrollen des Außendienstmitarbeiters
des Ordnungsamtes belegen, dass seit der Einführung der Halteverbotszeichen an
dortiger Stelle keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden; so waren beispielsweise
im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs an dortiger Stelle bisher nur
fünf Verwarnungen erforderlich.
Das Aufstellen dieser Halteverbotszeichen hat letztendlich dazu
geführt, dass die Straße an dortiger Stelle wieder in der ursprünglichen Breite
dem fließenden Verkehr zur Verfügung steht. Eventuelle hiermit im Zusammenhang
stehende Beschwerden sind dem Ordnungsamt nicht bekannt.
Ausschussmitglied
Greiff
Ist die Drainage am Bolzplatz am Stopfer funktionsfähig? Ebenso am DRK Kindergarten? Die Flächen sind häufig total vernässt.
Antwort der
Verwaltung:
Der Bolzplatz Stopfer verfügt über keine Drainageeinrichtungen.
Die Sandflächen auf dem Spielplatz hinter dem DRK Kindergarten verfügen über eine Drainage. Durch die Lage der Drainage unter der Sandfläche muss die Leitung in regelmäßigen Abständen gespült werden. Die nächste Spülung der Drainage erfolgt zum Frühjahr. Die Rasenflächen sind nicht drainiert
Ausschussmitglied Rickermann
Die Verbindung über den Weg zum Regenrückhaltebecken vom Baugebiet Stopfer zum Pieperfeld ist kein Schulweg. Da dieser Weg aber stark als Verbindungsweg zwischen den Baugebieten Pieperfeld und Stopfer frequentiert wird, könnte der gemeindliche Winterdienst diese Bereiche miterfassen? Dies gilt auch an dem Zugang zum Baugebiet An der Schluse vom Weg zum Regenrückhaltebecken aus.
Antwort der
Verwaltung:
Die Fußwege werden beim nächsten Winter mit in den Streuplan aufgenommen.