Sitzung: 25.04.2012 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 8
Vorlage: 032/2012
Es ergeht nach Beratung folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 9.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ gem. § 2
Abs. 1 BauGB, und zwar mit folgendem Inhalt:
- Änderung der
bebaubaren Fläche in einem Teilbereich des Bebauungsplanes (Flurstücke
1359 – 1362), und zwar durch Verschiebung der südöstlichen Baugrenze in
Richtung Erschließungsstraße bis auf 3 m Abstand hierzu
- Änderung
der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW
hinsichtlich der festgesetzten Hauptfirstrichtung von traufenständig auf
giebelständig.
- Änderung der
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW
hinsichtlich der Möglichkeit der Unterschreitung der festgesetzten
Dachneigung von mind. 25°
Der zu
ändernde Bereich ist dem der Verwaltungsvorlage Nr. 32/2012 als Anlage 1
beigefügten Plan zu entnehmen.
Darüber
hinaus beschließt der Gemeinderat die im Aufstellungsbeschluss näher
bezeichnete Änderung des Planes sowie der gestalterischen Vorschriften als
Satzung.
Die Verwaltungsvorlage 032/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 22.03.2012 unter TOP 12
Frau Böse berichtet, dass Herr Roling von der Sparkasse Westmünsterland zur besseren Vermarktung der Grundstücke empfiehlt, die Baugrenzen im rückwärtigen Teil (Richtung Altenberger Straße), wie im ursprünglichen Plan zu belassen, da hierdurch die Vermarktbarkeit der Grundstücke noch einmal deutlich verbessert werden kann.
Nunmehr wird über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung dieser Änderung abgestimmt.