Sitzung: 05.07.2018 Gemeinderat
Herr Gromöller verliest die E-Mail vom 04.07.2018 von Herrn Wilms:
Guten Tag, verehrte Breitbandansprechpartner der Städte und Gemeinden
im Kreis Coesfeld,
der Bund hat gestern die 1. Novelle seiner Förderrichtlinie
herausgegeben:
Die Novelle zielt auf eine Beschleunigung des Verfahrens sowie einen
konsequenteren FTTB/FTTH Fokus ab.
Relevante Änderungen durch die Novelle:
1. Keine Calls mehr, ab 1.8. bis „Geld alle“ (Ende 2019) können
Förderanträge gestellt werden.
2. Bandbreitenziel ist nun vorgegeben: 1 Gbit/s (damit entfällt
Vectoring und auch der „normale Konsumentenrichtfunk“ als Zieltechnologie)
3. Der Förderantrag erfolgt nun ohne Finanzplanung direkt anhand der
Ergebnisse einer standardisierten Markterkundung; die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Fördermodell entfällt
4. Das neue siebenstufige Verfahren soll vermehrt Muster und
Standardtextbausteine enthalten (mit dem Punkt davor wird eine Verkürzung des
Verfahrens um 6 Monate erwartet)
Da die NGA-Rahmenregelung weiterhin das maßgebliche Dokument ist, ist
die technologieneutrale Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s unangetastet. D.h. die
förderfähigen Gebiete ändern sich dadurch nicht!
Das Verfahren liegt mit allen Risiken und Herausforderungen weiterhin
bei den kommunalen Verantwortlichen vor Ort (Markterkundung, Antrag,
Ausschreibung etc.)
Es werden weiterhin nur Wirtschaftlichkeitslücken oder Betreibermodelle
gefördert. Bürgerbreitbandprojekte nach dem bekannten Modell sind weiterhin
nicht berücksichtigt.
Aktuell finden Gespräche auf Basis des Landtagsbeschlusses vom März
2018 statt, um das bürgerschaftliche Engagement durch das Land auch finanziell
anzuerkennen.
Was heißt das für die Kommunen im Kreis Coesfeld?
Für die vier Gebietskulissen bedeutet das:
• Innenbereiche: im Regelfall weiterhin nicht förderfähig (hier haben
wir in neun von elf Kommunen privatwirtschaftliche FTTB Netz; in allen anderen
finden Gespräche mit potentiellen Netzbetreibern statt)
• Außenbereich: weiterhin nur in den Teilen förderfähig, wo keine 30
Mbit/s anliegen oder potentiell anliegen werden; der eigenwirtschaftliche Weg
mit Eigenleistung ist bisher der uns einzig bekannte, der allen Anwohner wie in
den Innenbereichsprojekten die Möglichkeit gibt, Glasfaser zu bekommen.
• Gewerbegebiete: in den noch unversorgten Gebieten macht im Regelfall
die Aufgreifschwelle eine Förderung weiterhin unmöglich; ggf. gibt es hier auch
eine Aktualisierung des Sonderprogramms Gewerbegebiete, die die Aufgreifschwelle
anhand einer Berechnung der Arbeitsplätze nach oben verschiebt
• Schulen: weiter kein gesondertes Förderprogramm; hier gilt aktuell
eine Finanzierung aus Gute Schule 2020 als probates Mittel; vom Land gibt es
Signale, dass ein Sonderprogramm Schulen bis Jahresende kommen könnte
Betrachtung der bisherigen Argumentation der Bürgerbreitprojekte im
Außenbereich:
• Das wesentliche Argument „Förderung schließt Teile des Außenbereiches
von einem Glasfaserangebot aus“ bleibt bestehen.
• Auch der Eigenanteil der Kommunen (10%) und eventuelle
Baukostenzuschüsse durch den Netzbetreiber bleiben bestehen.
• Es besteht die Hoffnung, dass die Verfahren kürzer werden. Da jedoch
die Markterkundungen, Antragsverfahren und Ausschreibung weiterhin bei den
Kommunen liegen, besteht jedoch der Verdacht, dass die Herausforderungen
ähnlich komplex bleiben und nicht ohne externe Hilfe lösbar sind.
• Das Argument „unsicher, ob es Glasfaser wird“ ist jedoch vom Tisch
(Negativbeispiele Richtfunk in Schöppingen oder Vectoring Warendorf).
Bei Fragen gerne melden. Insbesondere falls bei den
Bürgerbreitbandprojekten Fragen aufkommen, gerne meine Kontaktdaten
weitergeben. Ich erläutere die Änderungen und die Auswirkungen gerne auch in
Terminen vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Wilms
Breitbandkoordinator Kreis Coesfeld