Herr Gromöller verliest die E-Mail vom 04.07.2018 von Herrn Wilms:

 

Guten Tag, verehrte Breitbandansprechpartner der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld,

 

der Bund hat gestern die 1. Novelle seiner Förderrichtlinie herausgegeben:

 

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerderrichtlinie-breitband-mai2.pdf?__blob=publicationFile

 

Die Novelle zielt auf eine Beschleunigung des Verfahrens sowie einen konsequenteren FTTB/FTTH Fokus ab.

 

Relevante Änderungen durch die Novelle:

1. Keine Calls mehr, ab 1.8. bis „Geld alle“ (Ende 2019) können Förderanträge gestellt werden.

2. Bandbreitenziel ist nun vorgegeben: 1 Gbit/s (damit entfällt Vectoring und auch der „normale Konsumentenrichtfunk“ als Zieltechnologie)

3. Der Förderantrag erfolgt nun ohne Finanzplanung direkt anhand der Ergebnisse einer standardisierten Markterkundung; die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Fördermodell entfällt

4. Das neue siebenstufige Verfahren soll vermehrt Muster und Standardtextbausteine enthalten (mit dem Punkt davor wird eine Verkürzung des Verfahrens um 6 Monate erwartet)

 

Da die NGA-Rahmenregelung weiterhin das maßgebliche Dokument ist, ist die technologieneutrale Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s unangetastet. D.h. die förderfähigen Gebiete ändern sich dadurch nicht!

Das Verfahren liegt mit allen Risiken und Herausforderungen weiterhin bei den kommunalen Verantwortlichen vor Ort (Markterkundung, Antrag, Ausschreibung etc.)

Es werden weiterhin nur Wirtschaftlichkeitslücken oder Betreibermodelle gefördert. Bürgerbreitbandprojekte nach dem bekannten Modell sind weiterhin nicht berücksichtigt.

Aktuell finden Gespräche auf Basis des Landtagsbeschlusses vom März 2018 statt, um das bürgerschaftliche Engagement durch das Land auch finanziell anzuerkennen.

 

Was heißt das für die Kommunen im Kreis Coesfeld?

Für die vier Gebietskulissen bedeutet das:

• Innenbereiche: im Regelfall weiterhin nicht förderfähig (hier haben wir in neun von elf Kommunen privatwirtschaftliche FTTB Netz; in allen anderen finden Gespräche mit potentiellen Netzbetreibern statt)

• Außenbereich: weiterhin nur in den Teilen förderfähig, wo keine 30 Mbit/s anliegen oder potentiell anliegen werden; der eigenwirtschaftliche Weg mit Eigenleistung ist bisher der uns einzig bekannte, der allen Anwohner wie in den Innenbereichsprojekten die Möglichkeit gibt, Glasfaser zu bekommen.

• Gewerbegebiete: in den noch unversorgten Gebieten macht im Regelfall die Aufgreifschwelle eine Förderung weiterhin unmöglich; ggf. gibt es hier auch eine Aktualisierung des Sonderprogramms Gewerbegebiete, die die Aufgreifschwelle anhand einer Berechnung der Arbeitsplätze nach oben verschiebt

• Schulen: weiter kein gesondertes Förderprogramm; hier gilt aktuell eine Finanzierung aus Gute Schule 2020 als probates Mittel; vom Land gibt es Signale, dass ein Sonderprogramm Schulen bis Jahresende kommen könnte

 

Betrachtung der bisherigen Argumentation der Bürgerbreitprojekte im Außenbereich:

• Das wesentliche Argument „Förderung schließt Teile des Außenbereiches von einem Glasfaserangebot aus“ bleibt bestehen.

• Auch der Eigenanteil der Kommunen (10%) und eventuelle Baukostenzuschüsse durch den Netzbetreiber bleiben bestehen.

• Es besteht die Hoffnung, dass die Verfahren kürzer werden. Da jedoch die Markterkundungen, Antragsverfahren und Ausschreibung weiterhin bei den Kommunen liegen, besteht jedoch der Verdacht, dass die Herausforderungen ähnlich komplex bleiben und nicht ohne externe Hilfe lösbar sind.

• Das Argument „unsicher, ob es Glasfaser wird“ ist jedoch vom Tisch (Negativbeispiele Richtfunk in Schöppingen oder Vectoring Warendorf).

 

Bei Fragen gerne melden. Insbesondere falls bei den Bürgerbreitbandprojekten Fragen aufkommen, gerne meine Kontaktdaten weitergeben. Ich erläutere die Änderungen und die Auswirkungen gerne auch in Terminen vor Ort.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jochen Wilms

Breitbandkoordinator Kreis Coesfeld