Sitzung: 10.03.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Vorlage: 020/2010
Die Ausschussmitglieder erörtern insbesondere die Ansätze für die Produktbereiche, die vom Fachbereich II betreut werden (Seite 129 ff. des Haushaltsplanentwurfes).
Im Einzelnen werden folgende
Ansätze beraten:
Seite |
Produkt |
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Zeilen Nr. |
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158 |
207 |
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Betriebs- und
Geschäftsausstattung Feuerwehr |
FFW-001 |
Bei den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (S. 156, Z. 13) werden zukünftig
Ersatzbeschaffungen für den Löschzug Havixbeck u. Hohenholte unmittelbar als
Aufwand gebucht. Dies führt dazu, dass diese Pos. nicht mehr als investive
Ausgaben mit der Folge entsprechender Abschreibungen im selben Haushaltsjahr
bei den Investitionen zu veranschlagen sind. Auf Nachfrage erklärte Herr
Ahrens, dass insofern der Ansatz auf S. 158 unter der Pos. FFW-001 in Höhe
von 30.000 € im Jahr 2010 möglicherweise zu hoch angesetzt ist. Insofern sagt
die Verwaltung zu, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Höhe
dieser Position bedarfsgerecht zu korrigieren. |
166 |
1302 |
Friedhofs- und Bestattungswesen |
FHF-003 |
Hier ist u.a. für den Bau
einer Gedenkstätte für Früh- und Totgeburten ein Ansatz in Höhe von 3.500 €
gebildet worden. Ausschussmitglied Kerkering
äußert Bedenken an der Auskömmlichkeit dieser Position und beantragt, den
Ansatz auf 6.000 € zu erhöhen. Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt, sodass es bei dem ursprünglichen Ansatz von 2.500 €
verbleibt. |
166 |
1302 |
Friedhofs- und Bestattungswesen |
FHF-001 |
Seitens einiger
Ausschussmitglieder wird hinterfragt, ob es zwingend notwendig ist, bereits
für das Jahr 2011 im Finanzplan einen Ansatz in Höhe von 110.000 €
vorzusehen. Im Verlauf der Diskussion
wird seitens der Verwaltung zugesagt, bis zur nächsten Haushaltsplanberatung
rechtzeitig eine Übersicht über den zukünftig zu erwartenden
Grabflächenbedarf, verbunden mit einer Information über noch vorhandene freie
Wahl-, Reihen- und Urnengrabstätten vorzulegen, damit ein ausreichender
Informationsstand der Rats- und Ausschussmitglieder für die
Investitionsentscheidung in Folgejahren besteht. |
Durch einstimmigen Beschluss nimmt der Ausschuss im Übrigen die
vorgesehenen Ansätze, die seinen Zuständigkeitsbereich betreffen, zustimmend
zur Kenntnis.