Die Verwaltungsvorlage VO/076/2018 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 13.06.2018, TOP 8
Haupt- und Finanzausschuss vom 27.06.2018, TOP 9
Herr Gromöller verliest hier, wie unter TOP 1 verabredet, bei weiterhin abgesetztem Tagesordnungspunkt eine E-Mail von Herrn Mollenhauer vom Tage der Ratssitzung, dem 05.07.2018, in der er sich auf die Presseberichterstattung in der WN vom selben Tage unter der Überschrift „Hochwasserschutz in Hohenholte – Aa auch ökologisch aufwerten“ bezieht:
Sehr geehrter Herr Gromöller!
Ich nehme Bezug auf die heutige Pressemitteilung in den Westfälischen
Nachrichten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in der heutigen Ratssitzung
klarstellen könnten, dass das Überschwemmungsgebiet der Münster`schen Aa von
der Bezirksregierung Münster unter Einbindung der Gemeinde Havixbeck ermittelt
und durch Ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung vom 28.07.2017
festgesetzt wurde.
Das Überschwemmungsgebiet kann durch jedermann eingesehen werden, z. B.
unter
http://www.uesg.nrw.de/index.html?bezreg=muenster
Wenn und soweit Unklarheiten im weiteren Entscheidungsprozess bestehen
sollten bezüglich „erlebtem Hochwasser“ und dem rechnerisch ermitteltem
Hochwasser wäre dies mit der Bezirksregierung Münster zu klären.
Aus der Berichterstattung in der Presse könnte ansonsten der Bürger/die
Bürgerin als Laie möglicherweise ableiten, dass die Untere Wasserbehörde sich
im Rahmen der Anwendung von Überschwemmungsgebietskarten auf veraltetes oder
wie es im Pressebericht lautet „…von
der Wirklichkeit abweichende Karten“ bezieht.
Herzlichen Dank für mein Anliegen im Voraus!
Ansonsten bin ich weiter gerne bereit Sie und die Beteiligten bei der
Gewässerentwicklung der Münster`schen Aa unter Berücksichtigung der Belange von
Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen aus
Coesfeld
Hermann Mollenhauer
Kreis Coesfeld – Untere
Wasserbehörde