Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die als Anlage 8 zum Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2018 (redaktionelle Überarbeitung der Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) beigefügte Version einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde Havixbeck. Die Wertgrenze nach § 2 (i) wird auf 50.000€ festgelegt.

Die Zuständigkeitsordnung wird nach einem Jahr evaluiert. Das Ergebnis wird dem Rat vorgelegt und beschlossen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/075/2018 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 27.06.2018, TOP 16

 

Es ergibt sich eine rege Diskussion. Man habe mit dem Vorschlag der Fraktionen u.a. die Verantwortung  auf die Ausschüsse verteilen und durch die verlagerten Zuständigkeiten auch die Arbeit dort herausheben wollen.

Bürgermeister Gromöller macht deutlich, dass es ressourcenschonender sei, wenn weniger politische Vergabebeschlüsse erforderlich würden.

Eine Beteiligung des Rates erfolge ohnehin über den Haushaltsbeschluss, die Maßnahmenpakete und über Details, wie z.B. die Ausbauplanung, die weiterhin im Rat vorgelegt würden. Danach aber müsse zügiges Handeln möglich sein.

Ein großer Teil der Ratsmitglieder geht mit dem Vorschlag von Herrn Dr. Höfener mit, der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes und somit der Zuständigkeitsordnung gemäß des Vorschlags der Verwaltung zu folgen, diese jedoch nach einem Jahr zu evaluieren und wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Auch Bürgermeister Gromöller hält dies für einen konstruktiven Vorschlag und spricht sich für eine Anpassung des Beschlusstextes in dieser Weise aus.

Frau Schäpers stellt ergänzend den Antrag auf eine Anpassung des Grenzwertes bis 50 000 € unter § 2 i. Darauf einigen sich die Mitglieder des Gemeinderates abschließend.

 

Der Beschlusstext wird ergänzt.

 

Es wird noch die Frage gestellt, wann die Zuständigkeitsordnung in Kraft tritt.

 

Nachsatz der Verwaltung:

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt treten sowohl die Hauptsatzung als auch die Zuständigkeitsordnung am 13.07.2018 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis: