Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 6

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass für alle vergaberelevanten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme „Droste-Kulturzentrum als Zukunftsort Literatur“ ausschließlich die im Zuwendungsbescheid vom 10.08.2017 genannten Vergabegrundsätze angewendet werden sollen und verzichtet insofern auf die Einhaltung der Vergabeordnung für die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen und sonstige Leistungen durch die Gemeinde Havixbeck vom 14.09.2006.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/064/2018 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 27.06.2018, TOP 12 und TOP 29.3

 

Herr Hense fragt, ob der Förderbescheid den Ratsmitgliedern zur Einsicht vorgelegt werden könne. Herr Gromöller sagt zu, dass dies möglich sei.

Frau Böse zitiert aus einer Mail von Frau Bussmann (OFD Münster).

Damit nicht im Rat eine Vielzahl von Vergabeentscheidungen erfolgen müsse, schlägt die Verwaltung in Anlehnung an andere Verfahren (z.B. Musikschule, Flüchtlingsheim) diese Lösung als Weg zur Praktikabilität vor. Die VOB ist auch nach angenommenem Beschlussvorschlag ohne Wenn und Aber anzuwenden, außerdem gibt es ein Recht des Rates, von der Selbstbindung wieder Abstand zu nehmen.

Herr Gromöller verweist ergänzend auf seine Antwort im Haupt- und Finanzausschuss zum Thema Risiken.


Abstimmungsergebnis: