Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Grundlagen für die zukünftige Erhebung der Schmutzwassergebühr zum Zwecke der Erstellung des Veranlagungsprogramms für die Datenerhebung und -bearbeitung durch die citeq - Münster (IT - Dienstleister für Kommunen). Die zukünftige Erhebung der Abwassergebühren soll auf der Grundlage der als Anlage 1 in Form einer Synopse beigefügten Neufassung der Gebührensatzung erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung der Schmutzwassergebühr auf den Frischwasserverbrauchsmaßstab durchzuführen.


Die Verwaltungsvorlage 035/2012 liegt vor.

 

Zunächst werden die Inhalte der Verwaltungsvorlage erläutert.

Auf Nachfrage, wie viel Haushalte neben der Frischwasserversorgung auch Eigenwasser nutzen, teilt Herr Röttger mit, dass es in Havixbeck 450 Eigenwassernutzer gebe. Diese Zahlen seien so genau, da Eigenwassernutzungsanlagen beim Gesundheitsamt registriert sein müssen. Neben den registrierten Anlagen gebe es allerdings auch solche, die z. B. nur für die Gartenbewässerung genutzt werden. Zu der Frage, wie diese Nutzer erfasst werden, teilt Herr Röttger mit, dass die Bürger aufgefordert werden sollen, sich zu melden. Es gebe derzeit verschiedene Ideen dazu, wie die Bürger informiert werden könnten, beispielsweise durch Aufruf über die Presse oder durch Hinweise auf den nächsten Abgabenbescheiden. Ferner werde es Nachfragen bei den Bürgern geben, bei denen ein auffällig geringer Wasserverbrauch durch einen Frischwasserversorger gemeldet werde.

 

Ratsmitglied Tünsmann regt an, eine Grundgebühr pro Kopf für die Fixkosten zu erheben. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass von der Erhebung einer Grundgebühr aus verschiedenen Gründen abgeraten werde. Eine Grundgebühr könne nicht gerecht pro Kopf berechnet werden. Herr Gottheil berichtet von Erfahrungen aus anderen Kommunen (Laer hat aktuell Grundgebühren, Rosendahl hat früher mit einer Grundgebühr gearbeitet), in denen es durch die Erhebung von Grundgebühren zu Streitfällen gekommen sei. Die Abrechnung nach tatsächlich verbrauchten Mengen an Frischwasser sei gerechter, in der Praxis einfacher umzusetzen und ein sparsamer Umgang mit Wasser sei so besser zu erreichen. Herr Röttger merkt an, dass in den nachfolgend aufgeführten Kommunen ebenfalls keine Grundgebühren berechnet werden und dass dort Gebühren in folgender Höhe erhoben werden:

 

Gemeinde

Gebührensatz pro m³

Grundgebühr

Senden

1,73 €

0

Nottuln

1,81 €

0

Coesfeld

1,97 €

0

Rosendahl

2,03 €

0

Dülmen

2,07 €

0

Lüdinghausen

2,34 €

0

Olfen

2,34 €

0

Billerbeck

2,61 €

0

Nordkirchen

2,73 €

0

Ascheberg

2,81 €

0

 

Nach kurzer weiterer Beratung, in der Herr Röttger weitere Fragen der Ausschussmitglieder beantwort, wird über den Vorschlag des Herrn Tünsmann, eine Grundgebühr pro Person zu erheben und darüber hinaus nach Verbrauch abzurechnen, abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

 

Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Greiff über den Beschlussvorschlag in der Verwaltungsvorlage abstimmen.