Unter TOP 7 wurde das Protokoll des Gestaltungbeirates angesprochen. Ist es möglich, dass die  Beratungen des Gestaltungbeirates in öffentlicher Sitzung erfolgen?

 

Antwort der Verwaltung:

Die gültige Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates wurde vom Rat beschlossen. Der Beirat diskutiert mit den Planern die vorgelegten Entwürfe und erörtert Verbesserungsoptionen; die Ergebnisse werden dann öffentlich im Bauausschuss beraten, dieses System hat sich bewährt. Sofern ein anderes Verfahren gewünscht wird, muss ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung gestellt werden.