Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Erweiterung der AFG gemäß

 

Variante b)

 

  • die Vergabe von Planungsaufträgen mittels Angebotsverfahren einzuleiten und dem Rat zur Vergabeentscheidung vorzulegen
  • den Evaluierungsprozess für die ergänzenden Raumkapazitäten einzuleiten, dessen Ergebnisse in einen Erweiterungsentwurf einzuarbeiten und dem Rat vorzustellen.

 


Die Verwaltungsvorlage 044/2018 liegt vor.

 

Herr Götte ist zu diesem TOP anwesend.

 

Herr Götte erläutert kurz die derzeitige Situation und die Sichtweise der Schule. Diese Punkte hat die Schulleitung in einer Stellungnahme ausführlich dargestellt, die Stellungnahme wird als Anlage 4 zum Protokoll übersandt. Der Schule ist es wichtig, dass das Gesamtkonzept gesehen wird, wenngleich die Zeit knapp ist. Die OGS in der Grundschule wächst weiter und auch die Grundschule benötigt ihre Räume, so dass ein weiteres Jahr in der Grundschule nur eine vorübergehende Kompromisslösung sein kann, spätestens ab dem Schuljahr 2020/2021 wird dringend weiterer Raum benötigt. Die AFG benötigt Räume für Klassen, Kurse, Differenzierung, Inklusion und individuelles Lernen. Die Gesamtschule ist teamweise pro Jahrgang aufgebaut, so dass diese Räume zusammenhängend angebaut werden sollten. Des Weiteren überreicht er eine Planungsempfehlung zur Freiflächengestaltung von Schulen –herausgegeben von der Bertelsmannstiftung und dem GUV, und zwar bezüglich der Frage, ob die Bewegungsfläche auf dem Schulhof im Bereich der Schulstraße ausreichend ist, wenn hier ein Teil durch Bebauung entfällt. Außerdem weist er darauf hin, dass bei der Schulhofgestaltung viele Eltern und Schüler mitgeholfen haben. Dieses Engagement sollte gewürdigt und bei einer evtl. notwendigen Veränderung bedacht werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Soccercourt wird überbaut aber er sollte an einer anderen Stelle wieder errichtet werden. Der Anbau im Bereich der Schulstraße könnte barrierefrei gestaltet werden, hier bestünde eine wesentliche Chance auch den kompletten Altbau mit Ausnahme des Dachgeschosses mittels Aufzug barrierefrei auszugestalten.

 

Den Ausschussmitgliedern ist es wichtig, dass die Grundschule in diesem Prozess beteiligt wird, außerdem soll ein Fachplaner mit entsprechenden Referenzen im Bereich Schulbau gefunden werden, der nicht nur den Anbau plant, sondern auch mögliche Veränderungen in den bestehenden Gebäuden im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft. Dieser soll eine zeitliche Vorgabe erhalten, um einen Anbau möglichst zeitnah umzusetzen.

 

Der Bedarf ergibt sich aus dem Schulentwicklungsplan, siehe auch Seite 46.

 

Probleme bei der Variante A sieht der Ausschuss auch dahingehend, dass der Streetsoccercouert weichen muss, es Probleme bei der Baustelle auf der Schulstraße geben könnte und der Anbau außerdem nicht barrierefrei erfolgen kann.

 

Herr Götte beantwortet die Anfragen der Ausschussmitglieder.

 

Die Verwaltung möge bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates das Urheberrecht des Architekten hinsichtlich des Neubaus an der Dirkes Allee sowie die Vorgaben im Hinblick auf eine mögliche europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen überprüfen. Evtl. soll der Planer zunächst nur die konzeptionelle Planung übernehmen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die rechtliche Überprüfung des Urheberrechtes ist  im September 2017 durch die  Rechtsreferendarin geprüft worden; „Die Gemeinde hat durch die urheberrechtliche Klausel im Architektenvertrag ein Änderungsrecht eingeräumt bekommen. Daher ist sie grundsätzlich befugt einen Anbau vorzunehmen. Zuvor sollte sie den Urheber des Werkes jedoch anhören.“ (Auszug aus der Stellungnahme).

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich im Namen des Bau- und Verkehrsausschusses bei Herrn Götte.

 

Sodann wird über die Variante B des Beschlussvorschlages der Verwaltung abgestimmt. 


Abstimmungsergebnis: