Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den
Bürgermeister, im Rahmen des Haushaltsplanansatzes die erforderlichen Aufträge
für den Ausbau des Dachgeschosses der Musikschule zu erteilen. Die
Vergabegrenze von 30.000,00 €, bis zu der die Verwaltung die Vergabe
selbstständig durchführen kann, wird für diese Maßnahme aufgehoben. Die
Verwaltung wird den Rat regelmäßig über die Auftragsvergaben in Kenntnis
setzen.
Die Verwaltungsvorlage 024/2018 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 07.02.2018 TOP 7.1
Abstimmungsergebnis: