Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, heute nicht über diese Angelegenheit abzustimmen und die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben.

 


Die Verwaltungsvorlage 004/2018 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 25.01.2018 TOP 11

Haupt- und Finanzausschuss vom 07.02.2018 TOP 7

 

Zunächst wird seitens der Verwaltung eine Anfrage aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantwortet. Herr Hense fragte, warum der Fördersatz nur 60 % betrage; er habe gelesen, dass der Regelfördersatz 70 % betragen würde.

 

Antwort der Verwaltung:

Auf Nachfrage teilte der Kreis Coesfeld als Maßnahmenträger per Mail vom 09.02.2018 folgendes mit:

 

„Der Fördersatz hängt ab von dem jeweiligen Programm, aus dem gefördert wird. Die Förderbedingungen, insbesondere die Fördertatbestände, ändern sich recht regelmäßig.

 

Wird nur ein separater Radweg angelegt, kommt das Förderprogramm Nahmobilität mit einem Fördersatz von 70 % zum Tragen.

Wird der Radweg zusammen mit einer Straßen angelegt, kommt eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz mit einem Fördersatz von 60 % zur Anwendung.

 

In der Regel sind bei einer gemeinsamen Anlage von Straße und Radweg die Einheitspreise für die Bauleistungen oftmals deutlich günstiger als bei einer separaten Anlegung. Dies wiegt den niedrigeren Fördersatz oftmals mehr als auf.

 

Da das Programm Nahmobilität ein viel geringeres Finanzvolumen hat und stärker überzeichnet ist als der große Fördertopf Entflechtungsgesetz ist der Fördergeber bestrebt, möglichst viele Maßnahmen nach dem Entflechtungsgesetz zu fördern. Über dieses Programm ist daher eine Realisierung oft schneller möglich.“

 

Herr Wientges teilt mit, dass der Kreis Coesfeld ihn darüber informiert hat, dass sich die Baukosten für den Radweg an der K 50 aufgrund von liegenschaftlichen Schwierigkeiten voraussichtlich um weitere 120.000 Euro auf nunmehr 440.000 Euro erhöhen. Die Begründung liegt darin, dass nun zum Bau des Radweges der Straßenseitengraben verrohrt werden muss, da er nicht, wie ursprünglich geplant, auf die angrenzende Ackerfläche gelegt werden kann.

 

Der Gemeinderat diskutiert die geänderte Sachlage; RM Frau Schäpers stellt den Antrag, heute nicht über diesen Tagesordnungspunkt abzustimmen und die Abstimmung darüber zu verschieben.

 


Abstimmungsergebnis: