Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die im Haushaltsentwurf 2018 ausgewiesenen Ergebnisse gemäß Beratung am 29.01.2018 anzuerkennen und zu beschließen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 010/2018 liegt vor.

 

Herr Brüggemann bezieht sich auf Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ der Seite 125 des Haushaltsentwurfes 2018 (Teilergebnishaushalt Produkt 1501 Allgemeine Wirtschaftsförderung) und fragt, wofür genau die Ansätze von 50.000 € für 2018 und 30.000 € für 2019 stehen und wodurch die Änderungen bedingt seien.

Außerdem bittet er um eine Erläuterung der Ansätze von – 250.000 € für 2018 und – 150.000 € für 2019 der Zeile 19 derselben Seite 125 des Haushaltsentwurfes.

 

Eine Beantwortung wird im Protokoll zugesichert.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Hierbei handelt es sich um Planwerte für den Bereich der Projektentwicklungsgesellschaft.

Betroffen sind sowohl Erträge als auch Aufwendungen, da entsprechende Erträge versteuert werden und dies als Aufwand geplant werden muss.

 

 

 

Herr Wardenga geht auf Seite 190 des Haushaltsentwurfes 2018 ein (Teilfinanzhaushalt Produkt 0401 Kulturförderung). Er schlägt vor, dass zukünftig Bekanntgaben hinsichtlich des Programmes Kulturrucksack nicht nur im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport (wie bisher vorgenommen), sondern auch in diesem Ausschuss erfolgen. Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen.

 

Auf Herrn Wardengas Anfrage, wo die Einnahmen zur Teilposition 13 (Seite 274, Teilergebnishaushalt Produkt 1506 Allgemeine Tourismusförderung) aufgelistet sind, verweist Frau Böse auf die Zeile 6 derselben Seite.

 

Da seitens der Ausschussmitglieder keine Änderungen zum Haushaltsentwurf vorgeschlagen werden, wird über folgende Beschlussempfehlung abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: