Sitzung: 24.01.2018 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 008/2018
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Ausschuss für
Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, die im Haushaltsentwurf 2018 ausgewiesenen Ergebnisse gemäß
Beratung am 24.01.2018 anzuerkennen und zu beschließen.
Die Verwaltungsvorlage 008/2018 liegt vor.
Es wird nur auf die Produkte im Haushaltsentwurf 2018
eingegangen, bei denen Beratungsbedarf besteht.
Herr Hense bezieht sich auf die Teilposition 13, Seite
166 (Teilergebnishaushalt Produkt 0207 Brand, Zivil- und Katastrophenschutz)
des Haushaltsentwurfes 2018. Für 2018 sei ein Ansatz von 170.050 € eingeplant,
bei den Erläuterungen jedoch komme man auf eine Summe von ca. 100.000 €. Er
fragt, für welche Maßnahmen die Differenz von ca. 70. 000 € eingeplant seien.
Frau Böse erläutert, dass im Haushaltsplan nicht jede
einzelne Maßnahme explizit erläutert sei. Der Feuerwehr stünde jährlich ein
bestimmtes Budget zur Verfügung, um bedarfsgerecht handlungsfähig zu sein. Sie
verweist auf die ausführliche Auflistung der Mittelanforderung für die
Feuerwehr, welche den Ausschussmitgliedern per E-Mail zugekommen sei.
Nachsatz der Verwaltung: der Ansatz enthält neben den erläuterten
Ausgabepositionen insbesondere Ansätze für Ausrüstung (Kleidung, Funkgeräte)
55.755 €, für Lehrgänge 3.300 €, für den Aufwendungsersatz der Funktionsträger
10.000 € und für die Zuschüsse für Führerscheine, Verdienstausfälle,
Untersuchungen pp. knapp 20.000 €.
Herr Eikmeyer verweist darauf, dass im Vergleich
zum Jahresergebnis 2016 ein um ca.
90.000 € höherer Ansatz gebildet worden sei und bittet um Erläuterung.
Frau Böse erläutert, dass eine Begründung für diese
Differenz im Vergleich zu 2018 im Protokoll erfolgen werde.
Nachsatz der Verwaltung:
Im Jahr 2016 sind verschiedene geplante Beschaffungen nicht durchgeführt
worden, so wurde z. B. ein Ansatz in Höhe von 20.000 € gebildet, um ggfls. ein
Stromaggregatersatz beschaffen zu können. Da für das Gerät jedoch keine
unwirtschaftliche Reparatur anstand, ist diese Beschaffung verschoben worden
und im Folgejahr erneut veranschlagt worden.
Das erwartete Jahresergebnis 2017 liegt bei rd. 200.000 € und damit über
dem Ansatz für dieses Haushaltsjahr. Ganz maßgeblich für die Ergebnisse ist der
Aspekt, ob unplanbare Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen bei Fahrzeugen und
Geräten notwendig werden, deren Verschiebung die Einsatzfähigkeit der Wehr
beeinträchtigen.
Herr Hense bezieht sich auf Seite 324 (Teilergebnishaushalt
Produkt 1104 Nahwärmezentrum) des Haushaltsentwurfes 2018. Er fragt, wann sich
das BHKW rechnen werde.
Herr Zarmstorf beantwortet die Frage mit dem Bezug zum
Energiebericht 2017. In der geänderten Fassung vom 24.01.2017 auf die er detaillierter
unter dem nächsten TOP 9 „Klimakonzept der Gemeinde“ (siehe Anlage 4 zu diesem Protokoll) eingehen
werde, befinde sich eine Berechnung mit dem Vergleich zweier Systemvarianten
(ohne und mit BHKW). In dieser Berechnung sei auch die Fragestellung, wann sich
das BHKW wirtschaftlich rechne, beantwortet. Im Vergleich zu den Heizkesseln
würde sich das BHKW nach 10,3 Jahren amortisiert haben. Herr Zarmstorf weist
darauf hin, dass es sich hier nur um eine Schätzung handele und die
tatsächliche Amortisation von den Plandaten abweichen könne.
Da der Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und
Friedhof unter diesem Tagesordnungspunkt keine Änderungen zum Haushaltsentwurf
vorschlägt, wird über folgende Beschlussempfehlung an den Rat abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: