Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die im Haushaltsentwurf 2018 ausgewiesenen Ergebnisse gemäß Beratung am 24.01.2018 anzuerkennen und zu beschließen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 008/2018 liegt vor.

 

 

Es wird nur auf die Produkte im Haushaltsentwurf 2018 eingegangen, bei denen Beratungsbedarf besteht.

 

Herr Hense bezieht sich auf die Teilposition 13, Seite 166 (Teilergebnishaushalt Produkt 0207 Brand, Zivil- und Katastrophenschutz) des Haushaltsentwurfes 2018. Für 2018 sei ein Ansatz von 170.050 € eingeplant, bei den Erläuterungen jedoch komme man auf eine Summe von ca. 100.000 €. Er fragt, für welche Maßnahmen die Differenz von ca. 70. 000 € eingeplant seien.

 

Frau Böse erläutert, dass im Haushaltsplan nicht jede einzelne Maßnahme explizit erläutert sei. Der Feuerwehr stünde jährlich ein bestimmtes Budget zur Verfügung, um bedarfsgerecht handlungsfähig zu sein. Sie verweist auf die ausführliche Auflistung der Mittelanforderung für die Feuerwehr, welche den Ausschussmitgliedern per E-Mail zugekommen sei.

Nachsatz der Verwaltung: der Ansatz enthält neben den erläuterten Ausgabepositionen insbesondere Ansätze für Ausrüstung (Kleidung, Funkgeräte) 55.755 €, für Lehrgänge 3.300 €, für den Aufwendungsersatz der Funktionsträger 10.000 € und für die Zuschüsse für Führerscheine, Verdienstausfälle, Untersuchungen pp. knapp 20.000 €.

 

Herr Eikmeyer verweist darauf, dass im Vergleich zum  Jahresergebnis 2016 ein um ca. 90.000 € höherer Ansatz gebildet worden sei und bittet um Erläuterung.

Frau Böse erläutert, dass eine Begründung für diese Differenz im Vergleich zu 2018 im Protokoll erfolgen werde.

 

Nachsatz der Verwaltung:

Im Jahr 2016 sind verschiedene geplante Beschaffungen nicht durchgeführt worden, so wurde z. B. ein Ansatz in Höhe von 20.000 € gebildet, um ggfls. ein Stromaggregatersatz beschaffen zu können. Da für das Gerät jedoch keine unwirtschaftliche Reparatur anstand, ist diese Beschaffung verschoben worden und im Folgejahr erneut veranschlagt worden.

Das erwartete Jahresergebnis 2017 liegt bei rd. 200.000 € und damit über dem Ansatz für dieses Haushaltsjahr. Ganz maßgeblich für die Ergebnisse ist der Aspekt, ob unplanbare Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen bei Fahrzeugen und Geräten notwendig werden, deren Verschiebung die Einsatzfähigkeit der Wehr beeinträchtigen.

 

Herr Hense bezieht sich auf Seite 324 (Teilergebnishaushalt Produkt 1104 Nahwärmezentrum) des Haushaltsentwurfes 2018. Er fragt, wann sich das BHKW rechnen werde.

 

Herr Zarmstorf beantwortet die Frage mit dem Bezug zum Energiebericht 2017. In der geänderten Fassung vom 24.01.2017 auf die er detaillierter unter dem nächsten TOP 9 „Klimakonzept der Gemeinde“ (siehe Anlage 4 zu diesem Protokoll) eingehen werde, befinde sich eine Berechnung mit dem Vergleich zweier Systemvarianten (ohne und mit BHKW). In dieser Berechnung sei auch die Fragestellung, wann sich das BHKW wirtschaftlich rechne, beantwortet. Im Vergleich zu den Heizkesseln würde sich das BHKW nach 10,3 Jahren amortisiert haben. Herr Zarmstorf weist darauf hin, dass es sich hier nur um eine Schätzung handele und die tatsächliche Amortisation von den Plandaten abweichen könne.

 

 

Da der Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof unter diesem Tagesordnungspunkt keine Änderungen zum Haushaltsentwurf vorschlägt, wird über folgende Beschlussempfehlung an den Rat abgestimmt:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: