Sitzung: 25.01.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 004/2018
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 320.000
€ für den Radwegeausbau entlang der K50 zwischen der L843 und der L581 für die
Jahre 2018, 2019 und 2020/2021 bereitzustellen und dem Kreis Coesfeld die
verbindliche Zusage zur Kostenübernahme zu geben.
2018
10.000 €
2019 250.000 €
2020/2021
60.000 €
Gesamt 320.000 €
Die Mittelfreigabe von
320.000 € soll erst erfolgen, wenn der Kreis Coesfeld verbindlich erklärt, im
Rahmen der Baumaßnahmen ein Leerrohr zur Erschließung des Außenbereiches für
Glasfaser parallel zur Trasse zu verlegen.
Die Verwaltungsvorlage 004/2018 liegt vor.
Auf Anfrage von Herrn Spüntrup, wie hoch die
Gesamtinvestition für den Radwegausbau sei, erläutert Herr Wientges, dass die
voraussichtlichen Baukosten für den Radweg insgesamt 800.000 € betragen. Die
Förderquote liege bei 60 %, so dass der Eigenanteil 320.000 € beträge. Diese
Kosten seien jeweils durch die Belegenheitskommune zu tragen.
Anm. der Schriftführerin:
Frau Eva-Maria Möller befindet sich ab 19:10 Uhr im Sitzungssaal.
Somit sind 9 stimmberechtigte Personen anwesend.
Herrr von Schönfels bezieht sich auf einen Antrag der
CDU-Fraktion vom 25.11.2014 bzgl. der Instandsetzung von Radewegen und fragt,
wann die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden. Er bittet um Vorlage einer
Terminschiene zu den einzelnen durchzuführenden
Maßnahmen. Herr Wientges verweist darauf, dass zu dem Antrag bereits im
Rahmen eine Verwaltungsvorlage erarbeitet worden sei. (Anmerkung der Verwaltung: Verwaltungsvorlage 003/2015). Seitens
der Verwaltung wird eine entsprechende Auflistung der dort aufgeführten
Maßnahmen zur nächsten Sitzungsfolge zugesichert.
Herr Spüntrup erläutert, dass die Stadt Billerbeck
seines Wissens nach 1 Million € für den Radwegeausbau investiere und eine
70%ige Förderung erhalte. Er bittet die Verwaltung einen kurzen Abriss über
diese Förderung zu geben.
Nachtrag der Verwaltung:
Die von der Stadt Billerbeck erlangte Förderung einer Fahrradstraße im
Außenbereich wird durch einen anderen Fördertopf finanziert als der Bau von
Radwegen an Kreis- und Landesstraßen. Daher rührt der unterschiedliche
Fördersatz. Bei Baumaßnahmen des Kreises beteiligt sich die Stadt Billerbeck
genauso wie alle anderen Kommunen im Kreis Coesfeld mit 40 % an den Kosten des
Radwegebaus.
Im Laufe der Beratungen stell Herr Spüntrup den
Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage um folgende Passage zu
ergänzen:
„Die Mittelfreigabe von 320.000 € soll erst erfolgen, wenn der Kreis
Coesfeld verbindlich erklärt, im Rahmen der Baumaßnahmen ein Leerrohr zur
Erschließung des Außenbereiches für Glasfaser parallel zur Trasse zu verlegen.“
Seitens der Verwaltung wird abgeraten, diese Ergänzung
vorzunehmen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich jedoch dafür aus, dass bis
zur Ratssitzung mit dem Kreis abgeklärt werden soll, ob dieser sich für die
Verlegung eines Leerrohres bereit erklärt.
Nachtrag der Verwaltung:
Der Kreis Coesfeld erklärt sich verbindlich bereit, ein Leerrohr im Zuge
der Baumaßnahme an der K50 zu verlegen. Das entsprechende Schreiben des Kreises
Coesfeld ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 004/2018 zusammen mit der von Herrn
Spüntrup beantragten Ergänzung:
Abstimmungsergebnis: