Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 320.000 € für den Radwegeausbau entlang der K50 zwischen der L843 und der L581 für die Jahre 2018, 2019 und 2020/2021 bereitzustellen und dem Kreis Coesfeld die verbindliche Zusage zur Kostenübernahme zu geben.

                           

2018                  10.000 €

2019                250.000 €

2020/2021         60.000 €

Gesamt          320.000 €

 

 

Die Mittelfreigabe von 320.000 € soll erst erfolgen, wenn der Kreis Coesfeld verbindlich erklärt, im Rahmen der Baumaßnahmen ein Leerrohr zur Erschließung des Außenbereiches für Glasfaser parallel zur Trasse zu verlegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 004/2018 liegt vor.

 

Auf Anfrage von Herrn Spüntrup, wie hoch die Gesamtinvestition für den Radwegausbau sei, erläutert Herr Wientges, dass die voraussichtlichen Baukosten für den Radweg insgesamt 800.000 € betragen. Die Förderquote liege bei 60 %, so dass der Eigenanteil 320.000 € beträge. Diese Kosten seien jeweils durch die Belegenheitskommune zu tragen.

 

Anm. der Schriftführerin:

Frau Eva-Maria Möller befindet sich ab 19:10 Uhr im Sitzungssaal.

Somit sind 9 stimmberechtigte Personen anwesend.

 

 

Herrr von Schönfels bezieht sich auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2014 bzgl. der Instandsetzung von Radewegen und fragt, wann die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden. Er bittet um Vorlage einer Terminschiene zu den einzelnen durchzuführenden  Maßnahmen. Herr Wientges verweist darauf, dass zu dem Antrag bereits im Rahmen eine Verwaltungsvorlage erarbeitet worden sei. (Anmerkung der Verwaltung: Verwaltungsvorlage 003/2015). Seitens der Verwaltung wird eine entsprechende Auflistung der dort aufgeführten Maßnahmen zur nächsten Sitzungsfolge zugesichert.

 

Herr Spüntrup erläutert, dass die Stadt Billerbeck seines Wissens nach 1 Million € für den Radwegeausbau investiere und eine 70%ige Förderung erhalte. Er bittet die Verwaltung einen kurzen Abriss über diese Förderung zu geben.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die von der Stadt Billerbeck erlangte Förderung einer Fahrradstraße im Außenbereich wird durch einen anderen Fördertopf finanziert als der Bau von Radwegen an Kreis- und Landesstraßen. Daher rührt der unterschiedliche Fördersatz. Bei Baumaßnahmen des Kreises beteiligt sich die Stadt Billerbeck genauso wie alle anderen Kommunen im Kreis Coesfeld mit 40 % an den Kosten des Radwegebaus.

 

 

Im Laufe der Beratungen stell Herr Spüntrup den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage um folgende Passage zu ergänzen:

 

„Die Mittelfreigabe von 320.000 € soll erst erfolgen, wenn der Kreis Coesfeld verbindlich erklärt, im Rahmen der Baumaßnahmen ein Leerrohr zur Erschließung des Außenbereiches für Glasfaser parallel zur Trasse zu verlegen.“

 

Seitens der Verwaltung wird abgeraten, diese Ergänzung vorzunehmen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich jedoch dafür aus, dass bis zur Ratssitzung mit dem Kreis abgeklärt werden soll, ob dieser sich für die Verlegung eines Leerrohres bereit erklärt.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Der Kreis Coesfeld erklärt sich verbindlich bereit, ein Leerrohr im Zuge der Baumaßnahme an der K50 zu verlegen. Das entsprechende Schreiben des Kreises Coesfeld ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt.

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 004/2018 zusammen mit der von Herrn Spüntrup beantragten Ergänzung:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: