Der Kreis Coesfeld stellt für die Restaurierung von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Außenbereich der Gemeinden, die vielfach unter Denkmalschutz stehen, Fördermittel zur Verfügung.

Mit der Möglichkeit zur Förderung in Höhe von 40% der Restaurierungskosten (maximal 4.000,00 Euro je Objekt) sollen Eigentümer bei dem Erhalt dieser Objekte unterstützt werden.

 

Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass das zu restaurierende Objekt sich

im Außenbereich befindet, öffentlich einsehbar ist und die Kulturlandschaft prägt.

 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Anträge sowie den verfügbaren Mitteln für Restaurierungen.

 

Die Anträge können ab sofort gestellt werden.