Sitzung: 07.12.2017 Gemeinderat
Der
Kreis Coesfeld stellt für die Restaurierung
von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Außenbereich der Gemeinden,
die vielfach unter Denkmalschutz stehen, Fördermittel zur Verfügung.
Mit
der Möglichkeit zur Förderung in Höhe von 40%
der Restaurierungskosten (maximal
4.000,00 Euro je Objekt) sollen Eigentümer bei dem Erhalt dieser Objekte
unterstützt werden.
Voraussetzungen
für eine Förderung ist, dass das zu restaurierende Objekt sich
im
Außenbereich befindet, öffentlich einsehbar ist und die Kulturlandschaft prägt.
Die
Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Anträge sowie den
verfügbaren Mitteln für Restaurierungen.
Die
Anträge können ab sofort gestellt werden.