Darf ein Gewerbetreibender seine Wohnfläche gewerblich als Mietwohnung vermieten, oder ist er gesetzlich verpflichtet, diese Wohnung selber zu beziehen?

 

 

Antwort der Verwaltung:

In Gewerbegebieten sind nur Wohnungen für Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonal zulässig. Wenn der Gemeinde der konkrete Einzelfall benannt wird, kann eine entsprechende Prüfung der Zulässigkeit erfolgen.

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