Sitzung: 20.11.2017 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Darf ein
Gewerbetreibender seine Wohnfläche gewerblich als Mietwohnung vermieten, oder
ist er gesetzlich verpflichtet, diese Wohnung selber zu beziehen?
Antwort der Verwaltung:
In Gewerbegebieten sind nur Wohnungen für
Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonal zulässig. Wenn der Gemeinde der konkrete
Einzelfall benannt wird, kann eine entsprechende Prüfung der Zulässigkeit
erfolgen.
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