Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die als Anlagen 1-4 der Vorlage Nr. 110/2017 beigefügten Dokumente zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ zur Kenntnis.

 

Dies sind im Einzelnen:

 

1.1          der Entwurf zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ des Beratungsbüros Thomaßen Consult in der Fassung vom 19.10.2017 mit denen u.a. in der Planung dargestellten SchülerInnenzahlprognosen vom Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2023/24. (Anlage 1, ist im Ratsinformationssystem bereitgestellt)

 

1.2          die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Schulträgerinnen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Umlandkommunen im Sinne des § 80 Schulgesetz NRW (SchulG). (Anlagen 2 a-e)

 

            a) Senden, Schreiben vom 07.11.2017

            b) Dülmen, Schreiben vom 08.11.2017

            c) Stadt Coesfeld, Schreiben vom 14.11.2017

            d) Zweckverband Legden Rosendahl vom 21.11.2017

            e) Gemeinde Nottuln vom 13.11.2017

 

 

 

1.3          die Bewertungsvorschläge der Verwaltung zu den von den Nachbarkommunen eingegangenen Stellungnahmen. (Anlage 3)

 

1.4          die Stellungnahme der Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule (Anlage 4).

 

2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach erfolgter Abwägung die als Anlage 1 beigefügte „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“.

 

3. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer 2. beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck folgendes:

 

 

3.1        Die Gemeinde Havixbeck errichtet zum Schuljahr 2018/2019 einen jahrgangsweise aufbauenden Teilstandort der Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck in der Sekundarstufe I mit zwei Klassen je Jahrgangsstufe bis zum Jahrgang 10.

 

 

Damit wird die Anne-Frank-Gesamtschule mit dem Schuljahr 2018/2019 in der Sekundarstufe I sechszügig und nicht mehr, wie bisher vierzügig sein.

 

Der Teilstandort wird ab dem Schuljahr 2018/2019 eine eigenständige Adresse in Billerbeck haben.

 

Die Oberstufe mit der Sekundarstufe II verbleibt am Hauptstandort in der Gemeinde Havixbeck.

 

3.2        Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 110/2017 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 21.11.2017 TOP 9

 

Frau Böse berichtet, dass inzwischen die Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule stattgefunden habe. Die entsprechende Stellungnahme liege nunmehr vor.

 

Außerdem habe sich der Schulausschuss der Stadt Billerbeck einstimmig für die gemeinsame Zusammenarbeit in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgesprochen.

 

Sodann erfolgt folgende Abstimmung:


Abstimmungsergebnis: