Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck
nimmt die als Anlagen 1-4 der Vorlage Nr. 110/2017 beigefügten Dokumente zur „anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung“ zur Kenntnis.
Dies sind im Einzelnen:
1.1
der Entwurf zur „anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung“ des Beratungsbüros Thomaßen Consult in der Fassung
vom 19.10.2017 mit denen u.a. in der Planung dargestellten SchülerInnenzahlprognosen
vom Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2023/24. (Anlage 1, ist im
Ratsinformationssystem bereitgestellt)
1.2
die Stellungnahmen der nachfolgend
aufgeführten Schulträgerinnen im Zusammenhang mit der Beteiligung der
Umlandkommunen im Sinne des § 80 Schulgesetz NRW (SchulG). (Anlagen 2 a-e)
a)
Senden, Schreiben vom 07.11.2017
b)
Dülmen, Schreiben vom 08.11.2017
c)
Stadt Coesfeld, Schreiben vom 14.11.2017
d)
Zweckverband Legden Rosendahl vom 21.11.2017
e)
Gemeinde Nottuln vom 13.11.2017
1.3
die Bewertungsvorschläge der
Verwaltung zu den von den Nachbarkommunen eingegangenen Stellungnahmen. (Anlage
3)
1.4
die Stellungnahme der Schulkonferenz
der Anne-Frank-Gesamtschule (Anlage 4).
2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck
beschließt nach erfolgter Abwägung die als Anlage 1 beigefügte „anlassbezogene
Schulentwicklungsplanung“.
3. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer
2. beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat
der Gemeinde Havixbeck folgendes:
3.1
Die Gemeinde Havixbeck errichtet zum Schuljahr
2018/2019 einen jahrgangsweise aufbauenden Teilstandort der
Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck in der Sekundarstufe I mit zwei
Klassen je Jahrgangsstufe bis zum Jahrgang 10.
Damit wird die Anne-Frank-Gesamtschule
mit dem Schuljahr 2018/2019 in der Sekundarstufe I sechszügig und nicht mehr,
wie bisher vierzügig sein.
Der Teilstandort wird ab
dem Schuljahr 2018/2019 eine eigenständige Adresse in Billerbeck haben.
Die Oberstufe mit der
Sekundarstufe II verbleibt am Hauptstandort in der Gemeinde Havixbeck.
3.2 Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die
Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen
vorzunehmen.
Die
Verwaltungsvorlage 110/2017 liegt vor.
Ausschuss für
Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 21.11.2017 TOP 9
Frau Böse
berichtet, dass inzwischen die Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule
stattgefunden habe. Die entsprechende Stellungnahme liege nunmehr vor.
Außerdem habe
sich der Schulausschuss der Stadt Billerbeck einstimmig für die gemeinsame
Zusammenarbeit in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgesprochen.
Sodann erfolgt folgende Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: