Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die dem Protokoll des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 als Anlage 4 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof Havixbeck:

 

4. Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Gemeinde

 Havixbeck vom …………

 

 

 

Artikel I

 

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Gemeinde Havixbeck vom 09.12.2004, zul. geändert durch Satzung vom 21.12.2012 (Abl. Gem. Havixbeck S.119 - 121) wird wie folgt geändert:

 

§ 7 erhält folgende Fassung:

 

§ 7

 

Grabstättengebühr/Nutzungsgebühr für Friedhofskapelle

und Kühlzellen/Bestattungsgebühr

 

 

 

A.    Grabstättengebühr für Reihengräber

 

Die Grabstättengebühr für Reihengräber wird als Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Friedhofsanlage erhoben. Sie beträgt

 

1.    für ein Reihengrab für Tot- und Fehlgeburten  sowie Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Ruhezeit 20 Jahre)

                                                                                                              426 €

 

2.    für ein Reihengrab für Personen nach Vollendung des 5. Lebensjahres (Ruhezeit 25 Jahre)

                                                                                                            1.216 €

 

 

3.    für ein Wiesengrab.. (Ruhezeit 25 Jahre)............................................  ..1.428 €

 

4.    für ein Urnenreihengrab (Ruhezeit 25 Jahre)                                               821 €

 

5.    für ein Grab in einem anonymen Urnengrabfeld (Ruhezeit 25 Jahre)               989€

 

 

6.    für eine Grabstelle innerhalb eines Aschestreufeldes (Ruhezeit 25 Jahre)            821 €

 

7.    für ein Wiesenurnenreihengrab         (Ruhezeit 25 Jahre)                                         989 €

 

 

8.    für ein Baumurnengrab            (Ruhezeit 25 Jahre)                                                      989 €

 

 

B. Grabstättengebühr für Wahlgrabstätten

 

Die Grabstättengebühr für Wahlgrabstätten wird als Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Friedhofsanlage und für die Vorteile der Erneuerung und Verlängerung von Nutzungsrechten sowie die Wählbarkeit von Grabstätten erhoben. Sie ist für alle Grabstellen der Wahlgrabstätte insgesamt fällig, auch wenn nur eine Grabstelle in Anspruch genommen wird. Sie beträgt:

1.    je Grabstelle in Wahlgräbern  (Ruhezeit 25 Jahre)                                   1.336 €

 

2.    je Urnenwahlgrabstätte für 4 Grabstellen (Ruhezeit 25 Jahre)                   2.552 €

 

3.    je Urnenwahlgrabstätte für 2 Grabstellen (Ruhezeit 25 Jahre).....     .........1.238 €

 

4.    je Grabstelle für ein Wiesenurnenwahlgrab (Ruhezeit 25 Jahre)               1.454€

 

5.    jede spätere Beisetzung in der Wahlgrabstätte oder der Urnenwahlgrabstätte bestimmt eine neue Ruhefrist. Dabei ist für den Zeitraum zwischen der neuen und der zuvor entstandenen Ruhefrist eine Ausgleichsgebühr zu entrichten, und zwar

 

bei Wahlgräbern pro Grabstelle und Jahr                                                     53,44 €

pro Urnenwahlgrabstätte und Jahr für 4 Grabstellen                                   102,08 €

pro Urnenwahlgrabstätte und Jahr für 2 Grabstellen……………………………………    49,52 €

pro Urnenwahlgrabstelle und Jahr in einem Wiesenfeld                                58,16 €

 

6.    die Grabstättengebühr für Wahlgräber wird in voller Höhe für die Erneuerung der Nutzungsrechte berechnet. Für die Verlängerung von Nutzungsrechten beträgt die Grabstättengebühr für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle 53,44 € in Wahlgräbern, 102,08 € pro Jahr für die Urnenwahlgrabstätte für 4 Stellen, 49,52 € pro Jahr für die Urnenwahlgrabstätte für 2 Stellen und 58,16 € für eine Wahlgrabstelle im Wiesenfeld.

 

 

C.   Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle und die Kühlzellen

Die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle beträgt 193 €.

 

Die Nutzungsgebühr für die Kühlzellen beträgt pro Tag der Inanspruchnahme 41€

 

D. Bestattungsgebühr

 

Die Bestattungsgebühr beträgt für die Beisetzung

 

a) im Wahlgrab/im Reihengrab                                                                 536 €

 

b) im Kindergrab                                                                                        298 €

 

c) im Urnengrab                                                                                         149 €

 

d) im Urnengrab in einem Aschegrabfeld                                                          149 €

 

e) auf einem Aschestreufeld                                                                                  40 €

 

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.“

 

 

 

Artikel II

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung Havixbeck tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 108/2017 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 TOP 12

Haupt- und Finanzausschuss vom 29.11.2017 TOP 17

 

 

Frau Böse fasst zusammen, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2017 darüber abgestimmt worden sei, die Ruhezeiten für Urnengräber von 25 auf 20 Jahre zu verkürzen. Hierfür müsste jedoch die Friedhofssatzung – und  nicht die Gebührensatzung – geändert werden. Ebenso betont sie, dass die Änderung der Friedhofssatzung keinen Einfluss auf die Gebührensatzung habe. Ferner weist sie darauf hin, dass zeitnah seitens der Verwaltung eine Verwaltungsvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung mit einer entsprechenden Änderung der Ruhezeiten vorgelegt werde.

 

In der heutigen Sitzung empfiehlt sie über die Gebührensatzung mit den entsprechenden Änderungen aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 abzustimmen.

 

Der Wunsch des Rates, die Ruhezeiten von 25 auf 20 Jahre zu verkürzen, soll in die Niederschrift der heutigen Sitzung aufgenommen werden.

 

 

Es wird über die Beschlussempfehlung laut Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 abgestimmt:

 


Abstimmungsergebnis: